20.10.2020 - 6.3 Fraktion Die Linke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eichberger bringt den Antrag ein. Die Fraktion die Linke begrüßt grundsätzlich die Tatsache, dass Gespräche zwischen der Verwaltung und Herrn Dr. Gutsche geführt wurden.

Dennoch wird die Ansicht der Verwaltung, dass für den Beschluss der Antragspunkte 1 bis 4 eine weitergehende Konkretisierung erforderlich ist, nicht geteilt.

Die FDP-Fraktion hingegen unterstützt den Vorschlag, das Gespräch mit Dr. Gutsche im Planungsausschuss im November abzuwarten, bevor die weiteren Antragspunkte beschlossen werden. Wenn sich in dem Gespräch herausstellt, dass zukünftig Mehreinnahmen bei der Umlage der Infrastrukturkosten für die Stadt Wedel zu erzielen sind, wird die Fraktion den Antragspunkten zustimmen.

Die SPD-Fraktion begrüßt den Antrag der Fraktion Die Linke, regt allerdings die Streichung des 5. Antragspunktes an, da Dr. Gutsche bereits für die November-Sitzung von der Verwaltung eingeladen worden ist.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen teilt diese Einschätzung und würde den Punkten 1 bis 4 ebenfalls zustimmen.

 

Dass die Konzepte anderer Kommunen nicht punktgleich auf Wedel übertragbar seien, wäre der Fraktion Die Linke bewusst, dennoch möchte Herr Eichberger die Punkte 1 bis 4 des Antrages heute zur Abstimmung stellen. Damit sei ein Anfang gemacht, dessen Konkretisierung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könne.

 

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Beschluss:

1. Die Stadt Wedel schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um künftig soziale Infrastruktur-Folgekosten auch baugebietsübergreifend rechtssicher auf Planungsbegünstigte umlegen zu können.

2. Die Verwaltung lässt eine Gesamtplanung im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.01.2009 (BVerwG 4 C 15.07) erstellen und legt diese den Gremien zur Beschlussfassung vor.

3. Bei allen neuen oder geänderten Bebauungsplänen, die vor Umsetzung der unter 1. und 2. genannten Beschlüsse beschlossen werden sollen, ist den Gremien mit den Einladungsunterlagen zu der Sitzung des PLA, in dem der Bebauungsplan behandelt werden soll, eine gesonderte, kurze Übersicht über die Höhe der pro Wohneinheit eingeplanten Infrastrukturabgaben zur Verfügung zu stellen. Dabei ist nach Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau einerseits und Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern andererseits zu unterscheiden.

4. Soweit (teilweise) auf die Umlage verzichtet werden soll, ist den Gremien dazu eine detaillierte rechtliche Begründung mit den Einladungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

8 Ja / 0 Nein / 5 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

8

0

5

CDU-Fraktion

0

0

4

SPD-Fraktion

3

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

FDP-Fraktion

0

0

1

WSI-Fraktion

1

0

0

Fraktion DIE LINKE

1

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage