24.09.2020 - 6 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Burmester bringt die Vorlage ein. Die neue Satzung sollte zum Rat formaljuristisch noch einmal überprüft werden.

 

 

Herr Rüdiger fragt,

  1. Welche Veränderung/en oder Belastungen durch die Verlängerung des Sanierungszeitraumes auf 2026 kommen auf die Bürger zu wie z.B. Grundbucheinträge (Änderung), Höhe der Zahlungen, usw.
  2. Nach seinen Informationen sollen von Anwohnern bereits eine Ablösung der Sanierungsbeiträge vorgenommen worden sein. Wie wird das geregelt hinsichtlich möglicher Nachzahlungen oder Vergütungen bei Änderung des Sanierungszeitraumes?

 

Dazu erläutert Frau Gärke, dass sich lediglich die Abwicklung verzögere und dadurch die Frist verlängert wird. Das Thema des Sachverhaltes ändere sich nicht. Ob sich an den Zahlen etwas ändere, dazu könne der Fachdienst eine Auskunft geben.

 

Herr Wuttke fragt, ob der beigefügte Zeitplan der Maßnahmen ebenfalls beschlossen wird. Bei Punkt 3.2 könne es zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Stadt kommen. Es sollte überlegt werden, ob sichernde Maßnahmen nicht bereits früher getätigt werden.

Herr Schmidt antwortet, dass der Zeitplan nur eine Anlage sei und nicht Teil des Beschlusses.

Herr Schumacher bittet darum, dass die geplanten Maßnahmen im Planungsausschuss erläutert werden.

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Beschluss:

 

 

  1. Die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wedel über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadthafen Wedel“ wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

 

  1. Die Frist für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ wird bis zum Ablauf des 31.12.2026 verlängert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 5 Enthaltungen (3 x DIE LINKE , 2 x SPD)

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Anlagen zur Vorlage