14.09.2020 - 5 Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Wedel

Beschluss:
mit Änderungen empfohlen
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Wortprotokoll

Zu Beginn der Diskussion besteht Einigkeit im Gremium, den Steuersatz explizit in dem Beschlusstext zu nennen.

 

Frau Süß erkundigt sich, warum der Steuersatz auf 1 % angehoben werden solle und nicht höher, so wie dies in anderen Städten der Fall sei.

Herr Amelung erläutert dazu, dass die Kommune über die Höhe der Sätze selbst entscheiden könne und unterschiedliche Berechnungsmethoden angewandt werden. Die Steuersätze seien nicht gerichtsfest, aber je höher die Sätze, desto höher auch die Chance auf Widerstand. 1% sei der Verwaltungsvorschlag, es könne ebenso ein höherer Wert festgelegt werden.

 

Der personelle Aufwand wird mit einer halben Stelle beziffert, welche ungefähr 30.000 € pro Jahr ausmache. Die weiteren personellen Aufwände, die in der Vorlage genannt werden, wurden bereits gemacht. Es könne ein kleiner Gewinn erzielt werden.

 

Herr Kissig erläutert, dass ursprünglich nicht das Ziel war, mit der Zweitwohnungssteuer Gewinn zu erzielen, sondern um die Einwohner dazu zu bringen, ihren Erstwohnsitz in Wedel anzumelden. Ein höherer Steuersatz könne stärker zu dieser Zielerreichung sowie einen kleinen Anteil zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

Er beantragt für die CDU-Fraktion, den Steuersatz der Zweitwohnungssteuer auf 1,5 % festzusetzen.

 

Für eine Klageerhebung reiche bereits eine Person aus.

Herr Wuttke fragt, ob es sein könnte, dass die Satzung aufgrund der Reformen der Grundsteuer, die ebenfalls mit dem Einheitswert berechnet werde, nur eine kurze Lebensdauer haben werde, und diese nach den Reformen auf das Berechnungsmodell der Grundsteuer angepasst werden müsse. 

 

Herr Baehr erläutert dazu, dass man hier differenzieren müsse zwischen der Grundsteuer und der Zweitwohnungssteuer. Beide Steuern basierten bei ihrer Berechnung auf dem Einheitswert und auf der Jahresrohmiete, die nun durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Die Kommunen sind nun gezwungen, ihre Regelungen zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer anzupassen. Die Reformen der Grundsteuer stehen noch aus. Die vorliegende Satzung sei kein Übergangsmodell und wurde mit den Empfehlungen des Städteverbandes und des Justiziariats entwickelt.

 

Herr Wuttke merkt an, dass eine Klagemöglichkeit mit jedem einzelnen Bescheid gegeben sei. Die Begründung der Klagevermeidung sei ein unbefriedigender Ansatz. Es sollte zudem auch die Haushaltslage der Stadt beachtet werden.

 

Herr Murphy verschärft diese Anmerkungen. Warum diejenigen geschont werden, die sich zwei Wohnungen leisten können, erschließe sich nicht. Die Haushaltskonsolidierung sollte eine größere Rolle spielen. Die Stadt Uetersen sei nicht so attraktiv wie die Stadt Wedel und habe einen Steuersatz von 6 % festgelegt.

DIE LINKE unterstützt daher den Antrag der CDU mit einem höheren Steuersatz.

 

Die WSI unterstützt ebenfalls den CDU Antrag. Es sei jedoch unklar, warum die Satzung rückwirkend geändert werde.

Dazu gibt Herr Baehr Antwort, dass die Satzung bis 2014 rückwirkend geändert werde, da 2014 in Wedel die Zweitwohnungssteuer eingeführt wurde. Derzeit gebe es keine Fälle, die nicht bestandskräftig seien, sodass keine Nachforderungen verlangt werden können. Allerdings würden Neufälle für den Zeitraum ab 2014 von der neuen Satzung abgedeckt werden.

Erstmalige Anwendung der empfohlenen Berechnungsgrundlage ist für das Steuerjahr 2019 vorgesehen. Für dieses Jahr gab es bereits Vorauszahlungen, jedoch keine Festsetzungen. Aufgrund des Schlechterstellungsverbotes können keine Nachforderungen gestellt werden. Allerdings müssten Rückzahlungen in der Differenz zu den bereits gezahlten Beträgen nach der alten Satzung für die Steuerpflichtigen erfolgen, die mit der neuen Berechnungsmethode eine geringere Zahlung entrichten müssen.

 

Die Grünen wollten den Steuersatz ursprünglich auf 2 % anheben, unterstützen aber den 1,5 % Antrag der CDU.

 

Anschließend empfiehlt der HFA einstimmig die Zweitwohnungssteuersatzung mit einem Steuersatz von 1,5 %.

 

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Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) gemäß beiliegender Anlage.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschluss der Zweitwohnungssteuersatzung mit einer Änderung empfohlen. Statt eines Steuersatzes von 1 % soll ein Steuersatz von 1,5 % zum Tragen kommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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