25.06.2020 - 5 Neubau städtischer Wohnunterkünfte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fresch stellt die Vorlage inklusiver der Änderungen des Sozialausschusses vor.

 

Die CDU bringt einen Änderungsantrag ein. Der ursprüngliche Punkt 5. des Antrages soll wiederaufgenommen werden. Im Sozialausschuss wurde der von der Verwaltung vorgeschlagene Punkt 5 gestrichen. In der Begründung der ablehnenden Fraktionen käme es zu dem Eindruck, dass sich die Verwaltung damit eine Art „Freifahrtschein“ gebe. Dies sei jedoch nicht der Fall, die abschließende Entscheidungsgewalt liege bei der Politik.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellen den Änderungsantrag, dass im Punkt 2 keine Erweiterung des Bullenseedammes vorgenommen werde. Die Wohnunterkunft im Bullenseedamm liege in einem Außengebiet, wofür durch das Baurecht strenge Regelungen vorlägen. Eine Verdoppelung der Wohneinheiten widerspreche aus Sicht der Grünen dem § 35 BauGB. Die vorhandene Unterkunft solle dort belassen aber nicht erweitert werden.

Beim Haidehof sei die Stadt in Bezug auf die Bebauung sehr pingelig. Es wäre nun ein fatales Bild, wenn die Stadt sich selbst eine Zusatzbebauung genehmige.

Eine Umzugskette sei dennoch möglich. Eine Durchmischung fände nicht statt, wenn dort eine einzelne Gruppe angesiedelt werde.

 

Frau Sinz und Herr Schmidt erläutern, dass die Stadt nach der rechtlichen Einschätzung bewerte. Beim Bullenseedamm läge eine Ausnahme nach § 35 Abs. 2 BauGB vor. Bei dem Parkplatz an der Schrebergarten Kolonie Corsland und bei dem Haidehof läge eine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belanges nach Abs. 3 vor.

 

Herr Wuttke wünscht sich hierzu eine rechtsfeste Auskunft. Herr Schernikau erläutert, dass im Planungsausschuss über die planungsrechtlichen Grundsätze gesprochen werde.

 

Die SPD stellt den Änderungsantrag, dass der Punkt 4 gestrichen werde, da bereits in der letzten Ratssitzung ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.

 

Herr Fresch für die CDU erläutert, dass die CDU die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD ablehnt. 2015 habe sich die Rechtslage verändert. Die Grünen hätten 2015 der Unterkunft am Bullenseedamm zugestimmt, ebenso der Erweiterung um 8 Plätze. Für die Umzugskette seien nicht genügend Plätze vorhanden, daher werde die Erweiterung am Bullenseedamm benötigt.

Bezüglich der Unterkunft am Steinberg führt Herr Fresch aus, dass der in der letzten Sitzung gefasste Beschluss materiell ein anderer sei, als der heute vorliegende Beschlussvorschlag. In dem heutigen Beschluss gehe es um einen Neubau sowie den Abriss und den Neubau des vorhandenen Gebäudes. Beschlossen wurde in der letzten Sitzung lediglich der Neubau.

Die CDU lehnt die Verwaltungsempfehlung ab. An diesem Standort könnten über 67 Personen untergebracht werden. Eine gewollte Verteilung fände durch diese Ballung hier nicht statt. Frau Koschorrek ergänzt, dass die Wohnunterkunft Am Redder mit ca. 20 Plätzen direkt in der Nähe sei, somit wären ungefähr 90 Plätze zusammengeballt.

 

Frau Nagel gehe davon aus, dass die Verwaltung die rechtliche Zulässigkeit am Bullenseedamm geprüft habe und kritisiert das Vorgehen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

 

Frau Keck erläutert die Position der SPD. Diese war immer dafür, dass es zu keiner Erweiterung der Unterkunft am Bullenseedamm komme. Im damaligen Beschluss wurde dies als Kompromiss hingenommen. Die CDU habe dann eine Kehrtwende auf die Erweiterung um 16 Plätze gemacht, daher halte die SPD nicht mehr an dem Kompromiss fest. Die Unterkunft am Steinberg 8a sei bereits zweimal beschlossen worden und es wurde immer noch nicht gestartet.

 

Für Herrn Eichberger sei der Antrag der CDU obsolet. Der Punkt 5 der Vorlage werde nicht benötigt. Dem SPD Antrag werde DIE LINKE zustimmen. Die Auffassung des Grünen Antrages werde nicht geteilt, daher enthält sich die LINKE bei diesem Antrag.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schnieber, ob der Beschluss aus dem Mai bezüglich des Steinberges für eine Realisierung beider Gebäudeteile ausreiche oder ein weiterer Beschluss für den zweiten Teil benötigt werde, erläutert Herr Schmidt, dass die vorliegende Vorlage der Klarstellung diene und den Willen des Rates wiederspiegle. Der Beschluss im Mai umfasse beide Gebäudeteile, den Abriss und Neubau und den Neubau.

 

Herr Sue stellt den Änderungsantrag, die Wohnunterkunft am Bullenseedamm um 8 Plätze zu erweitern.

 

Nach einer fünfminütigen Sitzungsunterbrechung wird in Einzelabstimmung über die Punkte der Vorlage und über die Änderungsanträge abgestimmt:

 

Punkt 1:

Der Abriss und Neubau der Wohnunterkunft in der Schulauer Straße wird einstimmig beschlossen.

 

Punkt 2:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen- Am Bullenseedamm wird es keine Erweiterung der bereits bestehenden Wohnunterkunft geben- wird mit 14 Ja / 19 Nein / 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE – Erweiterung der Wohnunterkunft am Bullenseedamm um 8 Plätze- wird mit 9 Ja / 25 Nein / 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag – Erweiterung der Wohnunterkunft am Bullenseedamm um 16 Plätze- wird mit 21 Ja / 14 Nein / 1 Enthaltung beschlossen.

 

Punkt 3:

Der Neubau der Wohnunterkunft in der Heinestraße wird mit 25 Ja / 11 Nein beschlossen.

 

Punkt 4:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – Streichung des Punktes, da bereits in der letzten Sitzung ein Beschluss über diese Wohnunterkunft gefasst wurde- wird mit 18 Ja / 16 Nein / 2 Enthaltungen angenommen.

 

Punkt 5 (alte Fassung):

Antrag der CDU – zur Wiederaufnahme des im Sozialausschuss gestrichenen Punktes 5- wird mit 16 Ja / 20 Nein abgelehnt.

 

Punkt 6

Die Umwidmung der im Bedarfsfall in diesem Jahr benötigten Mittel aus den im entsprechenden Budget zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln wird einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt

den Abriss und den Neubau der Wohnunterkunft in der Schulauer Straße.

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt

den Erweitungsbau der bereits bestehenden Wohnunterkunft am Bullenseedamm um 16 Plätze.

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt

den Neubau einer Wohnunterkunft in der Heinestraße (Parkplatz).

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt,

dass die in diesem Jahr benötigten Mittel im Bedarfsfall aus den im entsprechenden Budget bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln umgewidmet werden.

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