11.06.2020 - 5.1 Satzung der Stadt Wedel zum Schutz des Baumbest...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Da die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion nochmals den Wunsch äußert, Hecken und Sträucher in die Satzung mit aufzunehmen, wird seitens der Verwaltung erneut erklärt, dass hier das Landesrecht, nämlich das Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.), insbesondere der § 37 – Grenzabstände für Anpflanzungen - mit dem Ortsrecht, der neuen Baumschutzsatzung, kollidieren würde. Laut § 37 Nachb Sch.-H. heißt es:

1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, daß für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.

(2) Anpflanzungen, die über die zulässige Höhe oder den zulässigen Abstand hinausgewachsen sind, sind auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks auf die zulässige Höhe oder den zulässigen Abstand zurückzuschneiden, wenn der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte sie nicht beseitigen will. Die Verpflichtung nach Satz 1 darf nur unter Beachtung der nach § 39 Absatz 5 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes bestehenden Beschränkungen erfüllt werden.

Im Falle von Hecken zwischen privaten und öffentlichen Grundstücken wäre dann jedenfalls die Stadt auch Nachbarin, sodass wiederum das Nachbarrechtsgesetz greifen würde.

 

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, den Stammumfang in einem Meter Höhe auf 100cm zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis:

Dieser Antrag wird mit:

5 Ja / 8 Nein / 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung werden berücksichtigt, teilweise berücksichtig oder nicht berücksichtigt,
  2. der anliegende Entwurf der Satzung, bestehend aus dem Plan zum Geltungsbereich und dem Text der Satzung, wird als Satzung beschlossen,
  3. die im Rahmen der Abwägung erfolgte Begründung wird gebilligt.
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Abstimmungsergebnis:

Die Baumschutzsatzung wird sodann mit

8 Ja / 4 Nein / 1 Enthaltung mehrheitlich empfohlen.

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Anlagen zur Vorlage

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