27.09.2016 - 6 B-Plan Nr. 83 "Einmündung Rissener Straße (B 43...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eichhorn erkundigt sich, wer für die passiven Schallschutzmaßnahen aufkommt. Die Verwaltung antwortet, dass die Stadt die Verursacherin ist und die Kosten trägt. Neben dem Hotel Kreutzer, das keine Lärmschutzwand möchte, wird es weitere Ansprüche auf passi­ven Lärmschutz bei Wohnräumen im 1.Stock oberhalb der Lärmschutzwand geben.

 

Der Planungsausschuss beschließt mit 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen,

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Einmündung Rissener Straße (B 431)/Industriestraße“,

 

  1. die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

 

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Anlagen zur Vorlage

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