10.05.2016 - 5 Bebauungsplan Nr. 39 über das Gebiet zwischen M...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Eichhorn schlägt vor, die Fläche des allgemeinen Wohngebiets (rot markiert) nach Süden zu verschieben und die Parkplätze im Norden vorzusehen. Diese wären dann vom Hasenkamp aus zugänglich. Die Verwaltung erwidert, dass sie sich wegen eines besseren Erscheinungsbildes für eine städtebauliche Betonung der Einmündung des Hasenkamps ent­schieden hat. Die Grünen finden die Eckbetonung überzeugend. Außerdem würde bei einer Verschiebung im Norden nicht genug Platz für die gleiche Anzahl Stellplätze bleiben.

 

Herr Eichhorn fragt, ob ein B-Plan überhaupt nötig ist und nicht ein Verfahren nach § 34 BauGB ausreicht. Die Verwaltung erwidert, dass man bei diesem Vorhaben die Öffentlich­keit beteiligen, Diskussion und Beratung zulassen wollte, auch um die Akzeptanz zu erhö­hen. Dies ist im Rahmen eines B-Plan-Verfahren möglich. Der § 34 BauGB greift hier nicht, da schon ein B-Plan vorliegt. Lediglich eine Befreiung vom B-Plan ist möglich. Herr Lieber­knecht ergänzt, dass eine Befreiung ausschließlich für eine Flüchtlingsunterkunft erfolgen dürfte. Die Planung, den Bau später als normales Wohnhaus zu nutzen, ist damit nicht möglich. Herr Eichhorn erklärt, dass man an die Kosten denken muss, die ein B-Plan verur­sacht im Gegensatz zu einer Befreiung.

Herr Weller berichtet von den beschleunigten Verfahren in Hamburg, bei denen das B-Plan-Verfahren nachgeholt wird. Herr Lieberknecht gibt zu bedenken, dass das genau die Fälle sind, die erfolgreich von den Anwohnern vor Gericht angefochten worden sind.

Herr Burmester spricht sich für die CDU gegen den Satzungsbeschluss aus. Sie hat die Um­wandlung des Parkplatzes von Anfang an abgelehnt: In der Moorwegsiedlung bestehen schon zwei Unterkünfte und die Parkplatzsituation sei jetzt schon schwierig. Darüber hin­aus bevorzugt die CDU Investorenmodelle und lehnt die Stadt als Bauherrin ab.

Herr Wuttke weist daraufhin, dass hier nur ein Satzungsbeschluss gefasst werden soll und das Verfahren schon beendet ist, d.h. die Kosten schon entstanden sind. Die nächsten Kos-

 

ten entstehen erst, wenn gebaut wird. (Anmerkung der Verwaltung: bisher sind jedoch In­genieurhonorare für die Objektplanung angefallen.) Mit diesem Beschluss schafft man nur die Voraussetzung, dass unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt gebaut werden kann. Er erinnert daran, dass der Rat, die Heinestraße als dritten Standort nominiert hat. Auch Herr Schumacher und Herr Strüven unterstreichen, dass es nicht um einen Baubeschluss, son­dern nur um die Zustimmung geht, dass irgendwann gebaut werden kann. Der vorliegende Satzungsbeschluss verursacht keine Kosten. Zudem erinnert Herr Schumacher daran, dass vor kurzem ein Vorhabenträger weitere Parkplätze in der Gegend in Aussicht gestellt hat.

Herr Fölske erklärt, dass zurzeit weniger Flüchtlinge kommen und der Druck nachgelassen habe. Herr Lieberknecht widerspricht, der Bedarf nehme nicht ab. Neben den Neuan­kömmlingen, von momentan rund 15 Menschen pro Woche, muss mit rasch folgenden Fa­miliennachzug bei anerkannten Asylanten gerechnet werden. Für diese Familien benötige man – wie in der Heinestraße geplant - Wohnungen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat mit 6 Ja / 7 Nein / 0 die Vorlage nicht.

 

Der Rat beschließt,

 

1)      die während der Auslegung gem. §§ 3 (2) und 13a BauGB von der Öffentlichkeit abge­gebenen Stellungnahmen und von den Behörden und sonstigen Trägern öffent­licher Belange gem. §§ 4 (2) und 13a BauGB abgegebenen Stellungnahmen entspre­chend dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichti­gen oder nicht zu berücksichtigen,

 

2)      den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39, „über das Gebiet zwischen Moorweg, Egen­büttelweg“, 3. Änderung „Teilbereich Heinestraße“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) als Satzung und

 

3)      die Begründung des Bebauungsplans zu billigen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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