12.04.2016 - 7.1 Einvernehme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenk, Schenk + Waiblinger Architekten, stellt das Vorhaben vor. (Die Präsentation ist im Bürgerinfor­mationssystem unter dieser Sitzung und diesem TOP eingestellt.)

 

Herr Strüven fragt, ob in den Unterlagen mit Absicht das Datum des Bauantrags ausgespart wurde, um den 30 %-Beschluss für sozialen Wohnungsbau zu umgehen. Herr Lieberknecht klärt auf, dass der Beschluss nur bei der Schaffung neuen Baurechts greift und hier eine § 34-Situation besteht, also Bauen im Bestand.

Herr Schenk erklärt, dass die Erhaltung des historischen Gebäudes sehr aufwändig ist und eine Herausforderung darstellt. Daher ist die Schaffung von sozial gefördertem Wohnungs­bau wirtschaftlich nicht mehr leistbar.

Herr Eichhorn findet die Erhaltung des Altbaus sehr positiv. Der benachbarte 60iger Jahre Bau dagegen ist nicht so toll und man muss einen vernünftigen Anschluss finden. Den ge­planten Neubau bewertet Herr Eichhorn als fantasielos und bittet um eine andere Fassa­dengestaltung.

Herr Ulbrich ist über „die Tristesse des Vorplatzes erschrocken“. Er fragt nach Möglichkei­ten der Fenstergestaltung, um eine Auflockerung zu erreichen.

Herr Wuttke widerspricht diesen Wünschen. Die Fassade ist lebendig, da die Maßstäblich­keit der Fenster des Altbaus aufgenommen wurde, diese aber teilweise auch vertikal ver­setzt angeordnet sind. Den Neubau als Kontrast zur „Zuckerbäcker-Architektur“ des Alt­baus zu konzipieren ist richtig und gut, um den Altbau zu betonen.

Herr Schenk erläutert, dass er hier eine Bauvoranfrage vorgestellt hat, die der Klärung der Kubatur dient. Die Freiraumplanung erfolgt erst später.

Herr Schumacher erinnert daran, dass der Planungsausschuss für den Städtebau zuständig ist. Er stimmt der Planung zu, da der Neubau trotz seiner Größe kleinteilig wirkt und sich gut in die Altstadt einpasst.

Die CDU schließt sich der FDP an.

Auch die WSI ist zufrieden mit der Lösung.

 

Der Planungsausschuss beschließt mit 10 Ja / 2 Nein / 0 Enthaltungen:

 

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohngebäudes mit 14 Wohnein­heiten und einer Tiefgarage“ in der Pinneberger Straße 2 zu erteilen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen