09.06.2016 - 7.3 Schutzstreifen für Radfahrer in der Bahnhofstraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Paradies erkundigt sich, ob das Vorhaben mit der Polizei abgestimmt werden muss, da die Unterbrechung des Schutzstreifens ein Hindernis im Sinne der StVO darstellt. Herr Brix erklärt, dass der Schutzstreifen für Radfahrer mit der Fachaufsicht abgestimmt wurde und solche Engstellen rechtlich realisierbar sind. Gleichwohl wird vorausgesetzt, dass die Verkehrsteilnehmer aufeinander achten. Herr Schmidt bestätigt diese Aussage und erklärt, dass Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden sollen und somit nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Straße fahren sollen. Es wird angemerkt, dass die vorgeschriebene Breite von 1,50 m eingehalten wird.

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

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