01.03.2016 - 11.1 Einvernehme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schernikau begrüßt Herrn Willms, der für Fragen zur Verfügung steht.

Herr Eichhorn erkundigt sich nach den Stellplätzen. Herr Willms antwortet, dass es für 8 Wohneinheiten 6 Pkw-Stellplätze geben wird: 2 auf dem Grundstück, 2 an der Straße und eine Doppelgarage an der Gärtnerstraße. Herr Eichhorn ist damit nicht zufrieden. Er erwar­tet, dass alle Parkplätze auf dem Grundstück liegen. Herr Willms erklärt, dass es sich hier um ein innerstädtisches Grundstück handelt, das zudem gut angebunden ist. Ein Stellplatz­schlüssel von 1,0 war nie im Gespräch, das Grundstück ist dazu zu eng.

Herr Funck stellt klar, dass der Stellplatzschlüssel beim sozialen Wohnungsbau bei 0,7 und beim privatem bei 0 liegt. Die WSI sieht hier kein Problem.

Herr Ulbrich unterstützt diese Sicht, Mieter würden sich vorher informieren, worauf sie sich einlassen.

Die CDU erklärt, dass sie dem Beschlussvorschlag zustimmen wird.

Herr Strüven erkundigt sich nach den Fenstern, die er „erschlagend“ findet, und nach der Gebäudehöhe im Bezug zur Umgebung. Herr Willms antwortet, dass es auf den Blickwinkel ankommt. Nicht alles an der Vorderfront ist Verglasung, sondern es gibt auch andere ver­bindende Elemente, die zudem die Giebelfläche aufbrechen. Das neu geplante Gebäude ist 60 - 70 cm niedriger als die Rolandstraße 1. Es ist 2,10 - 2,20 m höher als das alte Gebäude bei Verdoppelung der Wohnfläche.

Herr Wuttke fragt, warum das Haus in einem so „bejammerswerten“ Zustand sei und wa­rum die Verwaltung nichts gegen den Verfall unternommen habe. Er sieht hier einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 14, dass Eigentum verpflichtet. Der Abriss sei ein Prä­zedenzfall und eine Ermunterung an andere Eigentümer, ihre Häuser verfallen zu lassen, um eine Abrissgenehmigung zu erhalten. Herr Wuttke votiert dagegen, da mit den Abriss und Neubau das „geschlossenen Gesicht der Altstadt“ verloren ginge.

Auch Herr Hagendorf meint, dass die Erwerber von Immobilien in der Altstadt auch Ver­antwortung übernehmen und Sanierung vorgehen muss.

Herr Eichhorn appelliert an die Verwaltung, dass die Fußgängerwege abgeschrägt und be­hindertengerechter gestaltet werden.

 

Der Ausschuss beschließt mit 11 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen.

 

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen für die Genehmigung mach der Erhaltungssatzung baulicher Anlagen in einem Teil des Sanierungsgebietes „Altstadt­randzone“ gemäß §§173 und 36 Abs. 1 BauGB für den Abbruch des Gebäudes Am Marktplatz 1 in Wedel zu erteilen. Die Genehmigung beinhaltet, dass der anliegende Bauantrag in dieser Form umgesetzt werden soll. Der Bauantrag ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde – Kreis Pinneberg abgestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?SILFDNR=981&TOLFDNR=19644&selfaction=print