03.02.2016 - 10 Kindertagesstätten in Wedel...

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Wortprotokoll

Frau Milbrecht nimmt Stellung zu der von Herrn Palm, Geschäftsführer der AWO, zur Einwohnerfragestunde vorgebrachten Anfrage zur Verwaltungskostenpauschale. Da die AWO sich mit allen 3 Kitas momentan in einem Modellprojekt „Inklusion“ befindet, wurden diese Kindertagesstätten für eine erweiterte Förderung nicht weiter berücksichtigt. Sie schlägt vor, die Evaluation hier vorerst abzuwarten, und sich gegebenenfalls dann mit einer Sonderreglung auseinanderzusetzen.

Frau Garling beantragt für die CDU den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

 

……Die entstandenen Kosten sind erstmalig mit dem Jahresabschluss 2016 nachzuweisen und dann regelmäßig in jährlichem Rhythmus. Nach Vorlage der Abrechnung für das Jahr 2017 wird entschieden, ob ein Nachweis alle 2 Jahre ausreichend ist….

Der Antrag wird nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt sodann einstimmig wie folgt:

 

  • Der Rat der Stadt Wedel beschließt, rückwirkend ab dem 01.01.2016 die „Förderungsgrundsätze der Stadt Wedel für die Kindertagesstätten und Tagespflegestellen“ wie folgt anzupassen:

 

  • Träger mit Festbetragsfinanzierung:

Der Zuschuss wird in Höhe von 1,72 € für jede Betreuungsstunde pro Kind gewährt, für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 3,38 €. Kindertagesstättenträger mit vom Gruppendienst freigestellten Leitungskräften erhalten pro Kind/Betreuungsstunde einen um 0,12 € und für Krippenkinder einen um 0,22 € erhöhten Zuschuss.

…….

Darüber hinaus ist es möglich, aufgrund besonderer Umstände einen zusätzlichen Sockelbetrag zu beantragen, der die notwendige Finanzierung der Einrichtung gewährleistet. Die Entscheidung trifft auch hier der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. In diesem Fall ist ein Nachweis über die Verwendung der Zuschussmittel bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres zu erbringen und eine Endabrechnung vorzunehmen.

 

  • Träger mit defizitärer Bezuschussung:

Der Zuschuss wird in Höhe des nachgewiesenen Defizits zu den angemessenen Personal- und Sachkosten gewährt, die durch den Betrieb der Kindertagesstätte entstehen. Angemessen sind Kosten bis zur Höhe:

……..

von maximal 335 € pro Kind gemäß Betriebserlaubnis (Betreuungszeit mindestens 12 Wochenstunden) als Verwaltungskostenpauschale. Darüber hinausgehende Kostenübernahme kann durch Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport geregelt werden. Die entstandenen Kosten sind erstmalig mit dem Jahresabschluss 2016 nachzuweisen und dann regelmäßig in jährlichem Rhythmus. Nach Vorlage der Abrechnung für das Jahr 2017 wird entschieden, ob ein Nachweis alle 2 Jahre ausreichend ist

 

  • Der Rat der Stadt Wedel beschließt darüber hinaus zusätzlich bis auf weiteres:

 

Für Träger mit Festkostenzuschuss:

  • der Waldorfpädagogik in Wedel e. V. einen Sockelbetrag von zurzeit 90.600,00 € pro Jahr zu zahlen, um eine Vergütung des Personals analog des TVöD zu gewährleisten.
  • der Freien evangelischen Gemeinde für den Kindergarten „Lütt Arche“ einen Sockelbetrag von zurzeit 10.000,00 € für das Existenz bedrohende jährliche Defizit zu zahlen, erstmalig rückwirkend für 2015.

 

Für Träger mit defizitärer Bezuschussung:

  • der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen im Kreis Pinneberg gGmbH für die heilpäd. Kita eine erhöhte Verwaltungskostenpauschale aufgrund der Besonderheit der Einrichtung (kleinere Gruppen durch I-Kinder) von insgesamt 38.000 € statt 28.140 € zu zahlen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage