28.01.2016 - 1 Einwohnerfragestunde

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Es werden von einer Einwohnerin und zwei Einwohnern Fragen gestellt.

 

 

Die erste Fragestellerin ist Frau Regina Wohlers.

 

Wedel.de

 

Sie stellt die folgenden Fragen an die Verwaltung bzw. den Bürgermeister:

 

  1. Wer ist für wedel.de inhaltlich i.S.d.§ 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrages für Beiträge auf der website verantwortlich, die nicht als Beiträge der Stadt gekennzeichnet sind?
  2. Werden alle Beiträge aus der Rubrik Rathaus und Politik, die nicht als solche der Stadtverwaltung gekennzeichnet sind, bevor sie auf wedel.de eingestellt werden, der Stadtverwaltung zur Kenntnis gebracht?
  3. Wieso wurde beim Bericht auf wedel. de zum Neujahrsempfang, den Herr Frenzel geschrieben hatte und der betitelt war mit „Schöne Klänge und klare Worte“ nur auf die Rede des Bürgermeisters und nicht auf die der Stadtpräsidentin verlinkt?
  4. Wie vereinbart der Bürgermeister das Verbot „Amtlicher Beeinflussung“ in Bezug auf seine Rede beim diesjährigen Neujahrsempfang der Stadt?

 

Zu Frage 4 zitiert die Fragestellerin dann aus der Neujahrsrede des Bürgermeisters, in der er sinngemäß sagt, dass er sich noch einmal dem Urteil der Wähler stellt und sich freuen würde, wenn er seine Arbeit weitere 4 Jahre fortsetzen könnte. Er würde sich daher sehr freuen, wenn er auch zum Neujahrsempfang 2017 wieder die Gäste begrüßen dürfte.

 

 

Der Bürgermeister antwortet zu Frage 1, dass er für die Inhalte verantwortlich sei, so, wie es auch im Impressum stehe. Vereine und Verbände sowie andere Institutionen, die ebenfalls auf wedel.de Beiträge einstellen dürfen – das ist das Prinzip von wedel,de., nämlich keine reine Verwaltungsseite, sondern ein Spiegelbild der Stadt mit dem vielfältigen Leben und  ihren vielen Einrichtungen anzubieten- verlinken auf ihre eigenen Seiten und sind selbst  verantwortlich.

Für die Artikel von Kommunikateam, hierum, so Herr Schmidt, scheint es der Fragestellerin zu gehen, ist er verantwortlich. Kommunikateam arbeitet im Auftrag der Stadt.

 

Zu Frage 2 antwortet Herr Schmidt „ja“.

 

Zu Frage 3 erklärt Herr Schmidt, dass nur versehentlich vergessen wurde, den Redebeitrag von Frau Palm einzustellen. Weder er noch sie hatten diesen Fehler gleich bemerkt. Als das dann auffiel, waren die Stadtpräsidentin und er sich einig, dass eine Einstellung so lange nach dem Neujahrsempfang keinen Sinn mehr machen würde. Der Artikel war bereits aus den News und den Unterseiten verschwunden.

 

Die Fragestellerin kritisiert in  einem weiteren Wortbeitrag, dass in einem anderen Artikel auf wedel.de zu lesen sei, dass er Bürgermeister den Sternensängern aus seiner eigenen Tasche Geld gespendet hätte. Derartige Informationen haben ihrer Auffassung nach nichts auf wedel.de zu suchen, erst recht nicht in Zeiten eines Bürgermeisterwahlkampfes.

 

Frau Palm macht die Fragestellerin darauf aufmerksam, dass die Einwohnerfragestunde dafür da ist, dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern Fragen zu stellen und nicht dem Bürgermeister als Chef der Verwaltung.

Herr Schmidt ergänzt, dass derartige Fragen auch den Rahmen einer Einwohnerfragestunde sprengen. Er lädt die Fragestellerin zu einem persönlichen Gespräch ein, in dem er ihr gerne weitere und tiefergehende Fragen beantwortet.

 

Zum Artikel „Sternsänger“ kann er die Interpretation der Fragestellerin nicht nachvollziehen. Seit Jahren spendet er den Sternsängern Geld und seit Jahren wird hierüber mit einem netten Foto auf wedel.de berichtet. Hier einen Zusammenhang mit dem aktuellen Bürgermeisterwalkampf herzustellen, hält er für absurd.

 

Jetzt beanstanden neben Frau Palm weitere Ratsmitglieder diese Art der Befragung an den Bürgermeister im Rahmen der Einwohnerfragestunde. Herr Schernikau stellt fest, dass der Rat und seine Mitglieder die gestellten Fragen nicht beantworten können.

 

Herr Wuttke führt mit Blick auf die Fragestellerin aus, dass auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter bzw. Ratsmitglieder die Inhalte von wedel.de durchaus kritisch beobachten.

 

 

Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer

 

Der zweite Fragesteller – Herr Wilfried Erdmann verliest zum Thema „Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer und Einbeziehung dieser bei Entscheidungen der Verwaltung“ mehrere längere Fragen und Ausführungen hierzu. Diese sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Schmidt antwortet, dass der Vertrag mit der Diakonie und DRK sehr kurzfristig unter Zeitdruck geschlossen werden musste, um eine professionelle Betreuung auch kurzfristig sicherzustellen. Es mussten die wegfallenden Leistungen durch den Kreis schnellstmöglich aufgefangen werden. Allerdings werden die nötigen Abstimmungsgespräche erst am 10.2. erfolgen. Für diesen Termin wurden auch bereits Ehrenamtliche befragt, wo weitere oder besondere Unterstützung wichtig wäre und nötig ist. Es wurden zu dem Termin außerdem auch 3 Ehrenamtliche zugeladen.

 

Bezogen auf die Aussage des Fragestellers, ob die Ehrenamtlichen weiter „im öffentlichen Auftrag“ tätig werden sollen, macht Herr Schmidt deutlich, dass die Ehrenamtlichen  nicht im öffentlichen Auftrag agieren. Dieses so auszudrücken, suggeriert, dass die Stadt Ehrenamtliche zu eigentlichen städtischen Aufgaben heranziehen würde. Das ist nicht der Fall und auch gar nicht zulässig. Dass sich derart viele Ehrenamtliche in die Flüchtlingsbetreuung einbringen, begrüßt Herr Schmidt ausdrücklich. Er macht auch deutlich, dass ohne das große ehrenamtliche Engagement  die Betreuung gar nicht so gut und reibungslos ablaufen würde. Aber im öffentlichen Auftrag handeln die Ehrenamtlichen nicht.

 

Auf Erwiderung des Fragestellers, dass aber der Versicherungsschutz durch den Kommunalen Schadenausgleich für Ehrenamtliche bestehe, weil sie im öffentlichen Auftrag handeln würden, erklärt Herr Schmidt, dass das richtig sein, aber  der Begriff „öffentlicher Auftrag“ sich nur auf die versicherungstechnische Seite beziehen würde. In diesem Zusammenhang kann er natürlich mit dem Begriff „öffentlicher Auftrag“ leben. Entsprechend kann er Frage 4 mit „ja“ beantworten.

 

Zu Frage 5 antwortet Herr Schmidt, dass das Thema seines Wissens längst erledigt sei. Sollte seitens des Fragestellers hier noch Handlungsbedarf bestehen, möge er sich zu einem Termin bei ihm melden, um ihm weitere Informationen zu geben.

 

Kostenübernahme für Schadensbehebungen am Hfen durch Absackungen

 

Der letzte Fragesteller Herr Imbeck möchte wissen, ob die entdeckten Stolperfallen durch Absackungen am Hafen im Rahmen der Gewährleistung durch die ausführenden Firmen behoben werden oder ob die Stadt die Kosten für die Schadensbehebung übernehmen muss.

 

Herr Schmidt antwortet, dass zur Zeit gerade geklärt wird, ob Baumängel  für die Absackungen verantwortlich sind oder ob es andere Ursachen hierfür gibt.

 

Verrottung von Baumstämmen im Regionalpark

 

Herr Imbeck teilt mit, dass er im Regionalpark mehrere Baumstämme gesehen habe, die dort als Sitzgelegenheit ausgelegt wurden, aber aufgrund mangelnder Pflege jetzt verrotten. Da diese Baumstämme mit erheblichen Steuermitteln angeschafft wurden, möchte er wissen, warum die jetzt dort einfach verrotten.

 

Herr Schmidt sagt Prüfung und Beantwortung zu.

 

Prüfergebnis

 

Die Nachfrage im zuständigen Fachdienst hat folgendes ergeben:

 

In der Wassererlebniszone befinden sich 5 Baumstämme im Gesamtanschaffungswert von 892,50 €.

Es handelt sich um Robinienholz, welches zu den verrottungsresistenten Hölzern gehört. Eine Imprägnierung ist im Wasserbereich aus Gewässerschutzgründen nicht zulässig.

Es ist bekannt, dass die Hölzer nicht ewig halten werden. Der Zustand ist erwartungsgemäß.

 

 

 

 

 

 

 

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