17.12.2015 - 6 Bebauungsplan Nr. 9b "Müllerkamp", 2.Änderung, ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
26. Sitzung des Rates
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 17.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
Herr Schernikau als Vorsitzender des Planungsausschusses trägt die Beschlussvorlage vor.
Herr Eichhorn für die SPD-Fraktion erklärt, dass die SPD bei der Aufstellung oder Änderungen von B-Plänen eine Festlegung auf nehmen möchte, dass immer 30 % des jeweiligen Bauvorhabens im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden muss. Zu dem Bauvorhaben Rudolf-Breitscheid-Straße hat die SPD gehört, dass der Investor bereit sei, einen Teil in sozialen Wohnungsbau umzuwandeln. Wenn der Investor dieses schriftlich erklären würde, könnte die SPD zustimmen. Da eine solche Erklärung heute nicht vorliegt, beantragt er die Vertagung der Beschlussvorlage in den Januar.
Herr Dr. Murphy für die Linke-Fraktion erklärt, dass die Linken nicht zustimmen werden.
Herr Wuttke für die Grüne-Fraktion führt aus, dass der B-Plan einige Teile enthält, die die Grünen begrüßen. Der Wohnkomplex liegt sehr zentral, die Grünen können daher an dieser Stelle auch gut mit einer Aufstockung gut leben.
Allerdings, so Herr Wuttke, kann er nachvollziehen, dass bei den Mietern alle Alarmglocken klingeln und zwar aufgrund dessen, was man inzwischen vom Eigentümer zu den Umbau- bzw. Erweiterungsplänen indirekt gehört hat. Laut Aussagen verschiedener Mieter gibt es unterschiedliche Aussagen zu neuen Mieten und Bestandsmieten, sowie zu nur sehr kurzfristigen Mietgarantien. Auch von der Zusammenlegung von Wohnungen war die Rede. Dadurch werden bisherige Mieter auf jeden Fall verdrängt. Die Politik hat trotz Nachfragens bisher keine Garantien des Eigentümers zu diesen offenen Fragen erhalten. Die Grünen wollen dem B-Plan aber keine Steine in den Weg legen und werden daher zwar nicht zustimmen, sich aber der Stimme enthalten.
Herr Schernikau führt unter Hinweis auf die Aussagen Herrn Eichhorns aus, dass es einen Mehrheitsbeschluss gibt, wonach ein 30 % tiger sozialer Wohnungsbau erst ab einer bestimmten Größe eines geplanten Baugebietes gefordert werden kann. Alle waren sich bisher einig, dass die erforderlichen Kriterien für die hier geplanten Maßnahmen nicht zutreffen.
Herr Eichhorn erwidert, dass man akzeptieren muss, dass die SPD manchmal auch später noch gute Ideen entwickelt. Wenn man außerdem die Bestandswohnungen und die neuen geplanten Wohnungen zusammen rechnet, erreicht man die Größenordnung, die für die Forderung, sozialen Wohnungsbau zu integrieren, erforderlich ist.
Herr Kissig erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese dem Vertagungsantrag nicht zustimmen wird. Nach seinem Eindruck kommt es neuerdings öfters vor, dass die SPD-Fraktion Entscheidungen durch Vertagungsanträge verzögern möchte, wenn sie merkt, dass Mehrheiten für SPD-Ideen nicht zu erreichen sind.
Herr Funck für die WSI stimmt den Aussagen Herrn Wuttkes in weiten Teilen zu. Auch wenn der WSI bewusst ist, dass der Eigentümer hinsichtlich klarer Informationen nicht immer gut mit seinen Mietern umgegangen ist, wird die WSI schweren Herzens zustimmen.
Herr Barop verwehrt sich gegen die Behauptung Herrn Kissigs, die SPD würde eine Verzögerungstaktik anwenden. Es geht nicht um Verzögerungen, sondern um Rechte der Mieter. Es ist das gute Recht der Politik, im Rahmen des B-Plan-Verfahrens Bedingungen einzubauen.
Da keine Wortbeiträge mehr erfolgen, beschließt der Rat jetzt über den Antrag auf Vertagung mit 9:19:2 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):
Beschluss
Der Antrag wird abgelehnt.
Nun beschließt der Rat über die Beschlussvorlage mit 18:6:6 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):
Beschluss
Der Rat beschließt,
- die während der Auslegung von der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB) und den Behörden (§ 4 (2) BauGB) abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen,
- den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9b „Müllerkamp“, 2. Änderung, Teilbereich Rudolf-Breitscheid-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung,
- die Begründung zu billigen.
Anlagen zur Vorlage
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