01.12.2015 - 6 Haushaltssatzung 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV/2015/108 Haushaltssatzung 2016
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Grass erklärt, dass im Haushalt 2015 Planungsmittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung stehen und für 2016 sind bislang weitere 200.000 € vorgesehen sind. In 2015 sind bislang nur 20.000 € ausgegeben worden, so dass 180.000 € weiterhin zur Verfügung stehen, die allerdings nicht übertragbar sind. Daher ist der Vorschlag, für den Haushalt 2016 insgesamt 500.000 € einzustellen, da zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Honorarermittlung erfolgen kann. Die Schätzungen für die Planungskosten basieren auf den Festlegungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Bearbeitung von Bebauungsplänen. Darüber hinaus werden für Fachgutachten wie beispielsweise den Artenschutzfachbeitrag Planungsmittel benötigt. Diese Ausgaben werden vom Investor erstattet und eine entsprechende Einnahme wird dem Ausgabeansatz gegenüberstehen.
Herr Schernikau fragt, ob der Ausschuss damit einverstanden ist, den Beschluss über die Änderung im Rahmen der Nachschiebeliste dem Rat zu überlassen. Dem wird nicht widersprochen.
Herr Wuttke erkundigt sich, ob die Summe Kosten für Straßenbauplanung enthält. Dies wird verneint. Herr Schmidt versichert, dass die Verwaltung nichts anderes plant als beschlossen ist und wird. Beschlüsse sind für die Verwaltung verbindlich. Eine Ausgabe kann nur geleistet werden, wenn sie auch im Haushalt eingestellt ist.
Herr Lieberknecht ergänzt, dass die Stadt das Heft in der Hand behalten will und daher sie beauftragt, aber der Investor zahlt. Jeder Auftrag muss vom PLA beschlossen werden. Insofern ist ein Sperrvermerk überflüssig.
Herr Wuttke fragt, ob die Planungen zum innerstädtischen Radweg, B-Plan Nr. 76, mit einfacher Umschichtung möglich sind oder eine Erhöhung des Ansatzes erforderlich ist. Die Verwaltung antwortet, dass der Aufstellungsbeschluss vorliegt und die Wegeführung schon diskutiert wird. Der PLA ist lediglich für die Planung zuständig, der Rest muss im UBF beschlossen werden. Sie weist auf die falsche Berichterstattung in der Zeitung hin. Zwei benötigte große Grundstücke gehören nicht der Stadt.
Herr Lieberknecht erinnert daran, dass erst gebaut werden kann, wenn das B-Plan-Verfahren abgeschlossen ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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8,1 MB
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