03.11.2015 - 13 Bauvorhaben, B-Plan 9b "Müllerkamp", 2. Änd.Tei...

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Wortprotokoll

Herr Lieberknecht erklärt, dass Vereinbarungen über Miethöhen normalerweise in städte­baulichen Verträgen geregelt werden, die immer vertraulich zu behandeln sind. Da der Sachverhalt hier ähnlich gelagert ist, kann er öffentlich keine konkreten Inhalte wiederge­ben. Der Investor will sich verpflichten, eine bestimmte Anzahl an Wohnungen zu einer bestimmten Miethöhe eine bestimmte Zeitlang abzugeben. Eine entsprechende Erklärung will er aber erst nach dem Ratsbeschluss schriftlich abgeben.

Herr Wuttke findet, dass dies die falsche Reihenfolge ist. Er fragt, ob weitere Punkte wie Teilabriss und die Stellplatzfrage angesprochen worden sind. Herr Grass antwortet, dass die Abrissmöglichkeit schon heute besteht ohne B-Plan-Änderung. Die Stellplätze sind ab­hängig von der Reihenfolge der Errichtung der Gebäude und müssen im Baugenehmigungs­verfahren nachgewiesen werden.

Herr Wuttke fragt, ob Abrisse eine genehmigungspflichtiges Verfahren sind. Die Verwaltung antwortet, dass viele genehmigungsfrei sind. Selbst bei genehmigungspflichtigen Abrissen ist das Ermessen aber häufig auf null reduziert und es muss genehmigt werden.

Herr Fölske erwartet von der Verwaltung, dass sie die Position des Rates dem Investor klar macht und die Interessen der Mieter wahrnimmt.

Der Seniorenbeirat ist der Meinung, dass der Investor durch die Aufstellung eines neuen B-Plans einen Vorteil erhält, für den es auch ein Gegengewicht geben muss.

Der Vorsitzende erinnert daran, dass man einhellig der Meinung gewesen ist, dass dieses Vorhaben nicht unter die 30 %-Klausel fällt, da das Projekt unter 1.500 m² Nettowohnbau­fläche liegt.

Herr Lieberknecht erklärt, dass es heute nicht um Beschlüsse geht, sondern man nur das Ergebnis der Gespräche mitteilen wollte. Man sollte nicht vergessen, dass dem Planungs­recht Grenzen gesetzt sind,

Herr Fölske will wissen, warum sie nicht über die Abrisspläne informiert wurden. Herr Lie­berknecht erwidert, dass man eine Vielzahl von Gesprächen geführt hat und keine Absicht des Investors erkennbar ist, abzubrechen.

 

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