03.11.2015 - 5 B-Plan Nr. 83 "Einmündung Rissener Straße (B 43...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 03.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Frage, ob die Lärmschutzmaßnahme der einzige Grund für die Aufstellung des B-Plans ist, erwidert die Verwaltung, dass man Planungsrecht für die Gesamtmaßnahme braucht und der Lärmschutz in diesem Zusammenhang mitbehandelt werden muss.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig:
Der Rat beschließt,
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 83 für den Einmündungsbereich der Rissener Straße (B 431) mit der Industriestraße. Der Bebauungsplan erhält den Namen „Einmündung Rissener Straße (B 431)/Industriestraße“.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich wird im Osten begrenzt durch die Landesgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg, im Süden durch die Industriestraße auf Höhe der nördlichen Einmündung des Birkenweges, im Westen durch das Flurstück 29/43 und im Norden durch das Flurstück 22/184
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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192 kB
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