03.11.2015 - 5 B-Plan Nr. 83 "Einmündung Rissener Straße (B 43...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage, ob die Lärmschutzmaßnahme der einzige Grund für die Aufstellung des B-Plans ist, erwidert die Verwaltung, dass man Planungsrecht für die Gesamtmaßnahme braucht und der Lärmschutz in diesem Zusammenhang mitbehandelt werden muss.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig:

 

Der Rat beschließt,

 

die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 83 für den Einmündungsbereich der Rissener Straße (B 431) mit der Industriestraße. Der Bebauungsplan erhält den Namen „Einmün­dung Rissener Straße (B 431)/Industriestraße“.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich wird im Osten begrenzt durch die Landesgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg, im Süden durch die Industriestraße auf Höhe der nördlichen Ein­mündung des Birkenweges, im Westen durch das Flurstück 29/43 und im Norden durch das Flurstück 22/184

 

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Anlagen zur Vorlage

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