29.09.2015 - 4 B-Plan Nr. 88 "BusinessPark Elbufer Wedel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wuttke verliest den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Anlage 1). Punkt D möchte er als Auftrag an die Verwaltung verstanden wissen. Zu Punkt A äußert Herr Wuttke, dass im Ausschuss eine „Augen-zu-und-durch-Mentalität“ besteht. Zu B, Fest­setzung ökologischer Standards, regt er an, bestimmte Zertifizierungen zugrunde zu legen, die es inzwischen national und international gibt. Ein Verkehrskonzept sei von den Grünen schon seit 2013 angefragt worden.

Auf Nachfrage erklärt Herr Wuttke, dass die Verlegung des Hochpunktes ins Zentrum städ­tebauliche Gründe hätte, da die Bebauung sonst von außen nach innen niedriger wird.

Herr Eichhorn hält dagegen, dass die Verschiebung des Hochpunktes gegen das Grundprin­zip des Masterplans geht und ein Solitär mittendrin viel schlimmer sei.

Der Umweltbeirat findet die Verkehrsanbindung unausgegoren.

 

Es wird gefragt, ob es die Wedeler Position in den Verhandlungen mit Hamburg schwächen würde, wenn man dem Vorschlag der Grünen Punkt A (2) folgt, und ob eine Einigung zwi­schen Hamburg und Wedel ausgeschlossen ist. Der Bürgermeister antwortet, dass Wedel im

 

 

Vorfeld Hamburg verschiedene Angebote gemacht hatte, um die Lärm-Problematik einver­nehmlich zu lösen. Darauf ist Hamburg nicht eingegangen. Stattdessen wurden mit dem B-Plan Rissen 11 Fakten geschaffen. Die Stadt Wedel hat ein Normenkontrollverfahren ange­strengt, um den Hamburger B-Plan überprüfen zu lassen. Herr Schmidt rät von weiteren Vorgaben für die Investoren ab, da dies die Vermarktung erschwert.

 

Die Verwaltung äußert zum Punkt A des Antrags, dass die geforderten Höhen im Baufeld GE 6 unterschritten werden. So sind zur Stadtgrenze max. 12 m vorgeschrieben, zum Elbring 10-15 m. Auch in GE 7 wird dieser Forderung weitgehend mit 15 m Rechnung getragen. Nur der Hochpunkt ist höher. Ebenfalls, bis auf eine Engstelle, sind die Baugrenzen zur Stadt­grenze mit ca. 20 – 25 m (GE 6) und mit ca. 30 m (GE 7) eingehalten. Dazu kommt, dass der Grenzweg zu einem Radwanderweg zurückgebaut wird. Herr Grass weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausweisung einer Baulinie nicht bedeutet, dass eine geschlossene Straßenfront entsteht. Es wird durchaus Abstände zwischen den Gebäuden und damit Durchblicke geben.

Zu Punkt C wird ausgeführt, dass im B-Plan kein Standort für ein Parkhaus mehr ausgewie­sen ist. Damit erhält man mehr Flexibilität nicht nur was den Standort, sondern auch was die Organisation betrifft. So ist z.B. ein Zusammenschluss mehrerer Gewerbetreibender denkbar. In einem Gewerbegebiet sind Parkhäuser grundsätzlich überall möglich.

Die SPD plädiert für die verbindliche Festlegung eines Parkhauses, da sie der Argumenta­tion der Verwaltung nicht folgen kann. Dem schließen sich die Grünen an.

 

Herr Schumacher erkundigt sich, ob eine verbindliche Festlegung auf Blockheizkraftwerke sinnvoll ist, solange man nicht wisse, was mit dem Vattenfall-Kraftwerk passiert. Herr Kissig antwortet, dass die Stadt Wedel an den Stadtwerken beteiligt sind, die den Loop erschließen und die Kosten vorstrecken. Wenn heute nicht beschlossen wird, werden die Stadtwerke geschädigt und damit auch das eigene Unternehmen.

Zu den Parkhäusern fragt er, wer die bauen und betreiben soll.

 

 

Herr Schneider stellt den Antrag, die Punkte des Änderungsantrags der Grünen einzeln ab­zustimmen.

 

Punkt A (1) des Änderungsantrags (Anlage 1)

wird vom Ausschuss mit 2 Ja / 11 Nein / 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Punkt A (2) des  Änderungsantrags (Anlage 1)

wird vom Ausschuss mit 3 Ja / 10 Nein / 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Punkt B des  Änderungsantrags (Anlage 1)

wird vom Ausschuss mit 3 Ja / 10 Nein / 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Punkt C des  Änderungsantrags (Anlage 1)

wird vom Ausschuss mit 6 Ja / 7 Nein / 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Punkt D des  Änderungsantrags (Anlage 1)

wird vom Ausschuss mit 2 Ja / 10 Nein / 1 Enthaltungen abgelehnt.

 

Danach stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Die SPD erklärt, dem Beschluss die Zustimmung zu verweigern, da der BusinessPark ein ge­wöhnliches Gewerbegebiet geworden ist und die Ideen des Masterplans von Campus und Park nicht umgesetzt sind.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat mit 8 Ja / 5 Nein / 0 Enthaltungen

 

Der Rat beschließt,

 

  1. die während der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 (1) BauGB), der Auslegung (§ 3 (2) BauGB) und der erneuten Auslegung (§ 4a (3) BauGB) von der Öffentlich­keit abgegebenen Stellungnahmen und die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1 und 2) und § 4a (3) BauGB abge­gebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen,

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 88 „BusinessPark Elbufer Wedel“ beste­hend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung,

 

  1. die Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 88 „Busi­nessPark Elbufer Wedel“ zu billigen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?SILFDNR=944&TOLFDNR=18578&selfaction=print