07.09.2015 - 6.1 Antrag der Bd.90/Grüne-Fraktion zur Ratssitzung...

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Herr Schmidt führt zu Beginn der Beratung aus, dass Nachfragen im Land und im Kreis ergeben haben, dass insbesondere die Mitbewerber im Kreis und dem näheren Umland, wie z.B.Norderstedt,  keine Anhandgabegebühren fordern. Wenn Wedel dieses einführen würde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses zu einem Standortnachteil führen könnte. Vorstellbar wäre für ihn aber, dass bei zukünftigen Gesprächen mit Investoren das Thema angesprochen wird. Er zeigt an Beispielen auf, wann seines Erachtens eine Anhandgabegebühr denkbar sein könnte und bei welcher Konstellation nicht. Würde man die  Modelle „Hamburg“ oder „Kiel“ anwenden – in diesen Städten wird die Anhandgabegebühr mit dem späteren Kaufpreis verrechnet -  hätte das für die Stadt Wedel außerdem kein Einnahmeplus zur Folge. Er appelliert an die Fraktionen, eine grundsätzliche Anhandgabegebühr nicht zu beschließen.

In der weiteren Debatte erklärt Herr Amelung auf Nachfrage, dass die Dauer einer Anhandgabe z.B. in Kiel bei bis zu 2 Jahren liegen würde und Herr Dr. Murphy korrigiert Herrn Schmidts Aussage, dass keine zusätzliche Einnahmen durch Anhandgabegebühren generiert werden würden, dahin gehend, dass dieses doch der Fall wäre, wenn nur ein Teil der Gebühren mit einem späteren Kaufpreis verrechnet werden würde.

 

Herr Wuttke bedankt sich für die schnelle Lieferung der Daten und stellt fest, dass diese ein durchwachsenes Bild ergeben. Im gesamten Kreis Pinneberg wird eine Anhandgabegebühr offenbar nicht verlangt. Die Antwort auf die Frage wäre interessant, warum das so ist. Wurden evtl. mit der Einführung von Anhandgabegebühren bereits die von Herrn Schmidt befürchteten schlechten Erfahrungen gemacht? Auf jeden Fall, so Herr Wuttke, sieht er nicht so schwarz, wie der Bürgermeister. Das Thema befindet sich z.Zt. auf einer „Glaubensebene“. Jeder glaubt etwas, aber eben etwas anderes. Nicht zu vergessen ist außerdem, dass Wedel gegenüber den anderen Städten des Kreises einen Vorteil durch die Nähe zu Hamburg hat. Ebenso interessant wäre es zu wissen, ob die Städte, die Anhandgabegebühren fordern, unterscheiden zwischen Wohnungsbau- und Gewerbegrundstücken. Herr Wuttke bittet die Verwaltung außerdem, auch noch die Frage zu prüfen ob die  Städte mit Anhandgabegebühr feste maximale "Laufzeiten" für die Anhandgabe haben und wie lang diese jeweils ist. Zu allen Fragen bittet Herr Wuttke die Verwaltung, bis zum  Rat nachzufragen und zu informieren. Er bittet darüber hinaus, auch noch einmal in Kiel nachzufragen, da während der Sommerpause von dort keine näheren Auskünfte eingeholt werden konnten.

Herr Wuttke erklärt abschließend, dass für die Grüne-Fraktion eine Anhandgabegebühr nicht für das heute noch zu behandelnde Grundstück in Frage kommen wird, wohl aber für zukünftige Grundstücke.

 

Herr Kissig entgegnet auf den Wortbeitrag Herrn Wuttkes, dass Wedel als hamburgnahe Stadt durchaus schlechter dasteht. Hamburg hat den internationalen Flughafen, den Hafen und mehrere Autobahnanschlüsse. Bei einer Anhandgabegebühr würde Wedel aber im Kreis Pinneberg auf jeden Fall schlecht da stehen. Er regt an, dass die Verwaltung einmal jährlich eine Liste vorlegt, aus der hervorgeht, ob und wer innerhalb des Kreises ggf. auch inzwischen Anhandgabegebühren fordert. Eine Anhandgabegebühr nur in Wedel allein wird die CDU-Fraktion keinesfalls mittragen. Führten aber auch andere kreisangehörigen Städte Anhandgabegebühren sein, könnte dieses zukünftig vielleicht ein probates Mittel sein. Zum heutigen Zeitpunkt aber nicht.

 

Frau Koschorrek erklärt, dass es sicher niemanden überraschen wird, dass die FDP gegen die Einführung von Anhandgabegebühren ist. Sie erinnert an den Vergleich Herrn Dr. Murphys in einer der vergangenen Sitzungen. Er argumentierte, dass mit den Anhandgabegebühren der Zuschussbedarf allein der Familienbildung über mehrere Jahre gedeckt sein würde. Die FDP denkt anders. Unternehmen müssen Vertrauen in die Stadt Wedel haben. Wenn sie dann in Wedel investieren und sich ansiedeln, kommen auch neue Steuereinnahmen nach Wedel. Dieses ist der richtige Weg, Einnahmen zu erzielen, nicht aber die Einführung von Gebühren. Herrn Wuttke stimmt sie zu hinsichtlich der Aussage, dass das Thema Anhandgabegebühren für den heute noch zu beschließenden Fall nicht gelten kann.

 

Auch Herr Dr. Murphy erklärt, dass bei dem heute noch zu beschließenden Fall die Anhandgabegebühr kein Thema sein kann. Es soll aber mit dem heutigen Beschluss keine neue „Lex Verzicht“ begründet werden. Er unterstützt den Vorschlag von Herrn Kissig, dass die Verwaltung zu diesem Thema regelmäßig Ergebnisse aus dem Umkreis bzw. dem Kreis Pinneberg vorlegt.

 

Herr Kissig ist verwundert, dass heute plötzlich alle dafür sind, in dem noch zu beschließenden Fall keine Anhandgabegebühr verlangen zu wollen. Die Beschlussvorlage lag bereits vor 6 Wochen vor und wurde aufgrund des Wunsches einiger Fraktionen um 6 Wochen verschoben. Das ist für ihn nicht nachvollziehbar. Er zeigt sich entsetzt über das unverantwortliche Agieren der "wirtschaftsfernen Schichten" in dieser Stadt.
 

Nach kurzer weiterer Diskussion, in der Herr Dr. Murphy die letzte Aussage Herrn Kissigs kritisiert,  fasst Herr Dr. Bakan zusammen:

 

  • Herr Wuttke gibt detaillierte Infos an die  Verwaltung, was diese bis zum Rat noch prüfen sollte.
  • Die Verwaltung beobachtet den Markt und gibt dem Ausschuss regelmäßige Informationen zur Entwicklung. Dieses sagt Herr Schmidt zu.

 

Damit ist die Aussprache zu diesem TOP und dem folgenden TOP 6.2 beendet.