07.09.2015 - 5 Beteiligung der Stadtwerke Wedel Beteiligungs G...

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Zu Beginn der Beratung zu diesem TOP fragt Herr Wuttke die Verwaltung, ob der Stadt Wedel die 2 Mio Euro Kreditaufnahme für die Stadtwerke-Beteiligung von der Kommunalaufsicht bei einer ggf. festzulegenden Höchstgrenze für Kreditaufnahmen angerechnet werden. Dieses wird von Herrn Schmidt bestätigt, allerdings weist er darauf hin, dass die 2 Mio-Euro-Kreditaufnahme im Rahmen der letzten Haushaltsgenehmigung bereits genehmigt wurde. Auf die weitere Frage Herrn Wuttkes, ob ggf. 2 Mio Euro weniger für andere nötige Investitionen zur Verfügung stehen könnten, erwidert Herr Schmidt, dass dieses so sein könnte. Er verweist hierzu auf Anlage 5 der Beschlussvorlage, dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht zum geplanten Beteiligungsgeschäft. In diesem wird auf diese Möglichkeit hingewiesen, aber eine Kürzung um 2 Mio nicht angedroht.

 

Herr Dr. Murphy führt für die Linke-Fraktion aus, dass diese es begrüßt, dass  Trianel, anders, als noch vor wenigen Jahren, jetzt die Planung und Entwicklung erneuerbare Energien forciert. Dennoch folgt die Linke-Fraktion den Bedenken der Kommunalaufsicht  bezüglich einer Festlegung auf 33 Jahre. Deshalb wird sich die Linke-Fraktion bei der Abstimmung zur Beschlussvorlage enthalten.

 

Während der weiteren intensiven Diskussion erklärt Frau Jacobs-Emeis, dass sie der Beschlussvorlage aufgrund des Schreibens der Kommunalaufsicht – Anlage 5 – nicht zustimmen kann. Ihre Befürchtung, dass ggf. 2 Mio Euro für wichtige anstehende Investitionen z.B. im Bereich Flüchtlingsunterbringung oder im Schulbereich nicht zur Verfügung stehen würden, sind zu groß.

 

Herr Krüppel gibt zu bedenken, dass auch Einnahmen generiert werden und Herr Kissig bezieht sich auf die Grafik auf Seite 4 der Beschlussvorlage. Aus dieser geht hervor, dass sich die Stadt zwar auf 28 Jahre bindet, aber der Vorratsbeschluss auf 4 Jahre ausgerichtet ist und die Stadtwerke, wie von Herrn Krüppel dargelegt, auch Einnahmen aus einer Kapitalrendite von 6 % erzielen wird. Die Gewinne der Stadtwerke gehen zu großen Teilen an die Stadt Wedel. Und außerdem, so Herr Kissig, gibt es aus der Verwaltung Signale, dass der nächste Haushalt ausgeglichen sein wird. In diesem Fall kann der Innenminister zwar noch Anmerkungen abgeben, aber keine Vorgaben mehr machen.

 

Herr Schnieber stellt die Frage, welche Umstände zu einer Nachschusspflicht führen könnten. Nach dem Vertragsentwurf ist eine Nachschusspflicht nur „grundsätzlich“ ausgeschlossen, was also Ausnahmen zulässt.

Herr Schmidt erwidert, dass eine Nachschusspflicht ausgeschlossen ist, er sagt Klärung bis zum Rat zu.

Herr Schnieber fragt weiter, ob sichergestellt ist, dass die Beteiligung ausschließlich für onshore-Projekte erfolgt. Dieses wird von Herrn Krüppel bestätigt. Offshore-Beteiligungen sind ausgeschlossen.

 

Herr Dr. Bakan für die WSI-Fraktion begrüßt das Projekt unter den Aspekten einer neuen Einnahmequelle für die Stadtwerke und einer auskömmlichen Rendite. Das Restrisiko sieht die WSI als gering an, weil eine Verteilung auf mehrere Projekte erfolgen wird. Einen Vorratsbeschluss hält Herr Dr. Bakan für erforderlich. Die „Großen“ haben die Entwicklung verschlafen, wachen jetzt aber langsam auf. Da müssen die kleinen Gesellschaften schnell handeln können. Die WSI wird der Vorlage zustimmen. Außerdem, so Herr Dr. Bakan abschließend,  hat die Politik auch schon das Klimakonzept für die Stadt Wedel beschlossen, da passt eine Beteiligung, wie jetzt geplant, gut hinein.

 

Herr Dr. Murphy betont während der weiteren Aussprache, dass die Linken kein Misstrauen gegen die beteiligten Akteure oder gegen Personen hegen, wohl aber gegen die Entwicklung des Energiemarktes.

 

Nachdem Herr Krüppel weitere Fragen der Ausschussmitglieder, u.a. auch zur Inanspruchnahme des Mutterkonzerns gegenüber der Tochter beantwortet hat, beschließt der Ausschuss mit 9:2:2 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen), dem Rat zu empfehlen:

 

Beschluss

 

Der Rat nimmt den als Anlage Nr. 1 beigefügten Abwägungsbericht des Bürgermeisters gem. § 102 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) zustimmend zur Kenntnis.

 

b) Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, als Gesellschaftervertreter wie folgt zu beschließen:

 

1)  Die Stadtwerke Wedel GmbH beteiligt sich mittelbar über die Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH an den folgenden Gesellschaften:

1.1 Eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH, an der die Stadtwerke Wedel GmbH unmittelbar und die Stadt Wedel an dieser mit einem Anteil in Höhe von 100% beteiligt ist, an der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ (oder einer ähnlichen Firmierung). Die Stadtwerke BeteiligungsGmbH beabsichtigt eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist an der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu € 2.000.000 mindestens bis zum 31.12.2048.


1.2 Eine mit der Beteiligung unter vorstehender Ziffer 1.1 zwingend verbundenen weiteren mittelbaren Beteiligung an der von der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft „Trianel Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH“ (oder einer ähnlichen Firmierung) mit einem Stammkapital von € 25.000,-.

 

c) Der Rat stimmt zu, dass mit der vorstehenden mittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Wedel GmbH an der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“, die „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ ihrerseits bis Ende 2020 weiteren Gesellschaften beitritt oder weitere Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen Gesellschaften Projekte realisiert werden, die den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen, der diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügt ist (Vorratsbeschluss mindestens bis 31.12.2048). Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der Stadt Wedel über die Stadtwerke Wedel GmbH und über die Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH begründet. Der Rat stimmt zugleich einer Veräußerung dieser Unternehmen/Beteiligungen nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zu. Hiermit entfällt dann auch die entsprechende mittelbare Beteiligung der Stadtwerke Wedel GmbH und der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH.

 

d) Der Rat erteilt die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung und Veräußerung erforderlich sind und werden

 

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Anlagen zur Vorlage