18.06.2015 - 6 Überplanmäßige Bereitstellung von Mittel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
21. Sitzung des Rates
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 18.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Herr Kissig als stellvertretender Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses trägt für den abwesenden Herrn Dr. Bakan die Beschlussvorlage vor.
Frau Leidner vom Jugendbeirat erklärt im Namen des Jugendbeirates, dass dieser den Standort Feldstraße für eine Unterkunft für Flüchtlinge sehr gut geeignet hält, weil sowohl für Junge, Eltern und auch Alte die Wege zu Schulen, Läden, Ärzten kurz sind und keine Abschiebung der Flüchtlinge an den Rand der Gesellschaft erfolgt. Wedel kann mit diesem Standort zeigen, dass es die Auszeichnung „Weltoffene Gemeinde“ zu Recht erhalten hat.
Herr Kissig zeigt in einem längeren Wortbeitrag den gegenüber der anderen Fraktion kontroversen Standpunkt der CDU zu diesem Thema auf. Der Wortbeitrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abschließend beantragt er:
Antrag:
Die Stadt Wedel stellt einen Nachtragshaushalt für 2015 auf.
In der folgenden längeren Aussprache erinnert Frau Jacobs-Emeis an den TOP 1 – Einwohnerfragestunde – in der Frau Logo aus Togo aufgezeigt hatte, wie schwer es für sie und ihre Familie als Flüchtlinge ist, in Wedel eine „normale“ Wohnung zu finden. Insofern ist die Aussage der CDU, die Flüchtlinge so schnell wie möglich in normale Wohnungen zu bringen, utopisch. Daher ist selber bauen dem Investorenmodell vorzuziehen. Damit hat die Stadt Wohnungen auch für den Fall, dass die Flüchtlingsunterbringung nicht mehr in dem Maße wie jetzt erforderlich wäre.
Herr Herrmann erinnert daran, dass der heute und jetzt zu behandelnde TOP mit überplanmäßigen Ausgaben zu tun hat und nicht mit der Festlegung von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte. Daher wird er auf die Standortfrage jetzt auch nicht näher eingehen. Den Vorschlag, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, findet die FDP-Fraktion grundsätzlich richtig und gut. Dass dieser genehmigungspflichtig ist, ist auch gut, dann kann der Innenminister ja sehen, mit welchen Mitteln die Kommunen versuchen, Mittel für die Errichtung von Wohnunterkünften für Flüchtlinge zu beschaffen. Aber vor dem Hintergrund der prekären Situation – es muss jetzt schnell gehandelt werden, die Flüchtlinge kommen jetzt – wird die FDP der Beschlussvorlage zustimmen. Das Verfahren eines Nachtragshaushalts dauert unter den gegebenen Umständen zu lange.
Herr Funck für die WSI-Fraktion kündigt ebenfalls Zustimmung zur Beschlussvorlage an und Herr Wuttke für die Grüne-Fraktion ebenso. Herr Wuttke erklärt, dass die Grünen der Verwaltung dankbar sind, dass sie einen Weg der Finanzierung und schnellen Umsetzung gefunden hat. Die Flüchtlinge werden nämlich kommen, ohne Rücksicht auf die finanziellen Probleme der Kommunen. Die Grünen können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass jetzt haushaltsrechtliche Angelegenheiten genutzt werden sollen, um mit Hilfs- und Nebenargumenten den bereits gefassten Beschluss zu den Standorten wieder zu kippen.
Die Verwaltung hat deutlich erklärt, dass die vorgeschlagene Transaktion haushaltsrechtlich zulässig ist. Es handelt sich also nicht um „Taschenspielertricks.“
Man bekommt jetzt die anspruchsvolleren Unterkünfte anstelle von Containern, wie auch die CDU dieses zu Beginn der diesbezüglichen Debatte vor ungefähr 1 ½ Jahren noch gefordert hatte.
Nach weiterer kurzer Diskussion beschließt der Rat sodann mit 11:14:2 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen) über den Antrag von Herrn Kissig, einen Nachtragshaushalt aufzustellen wie folgt:
Beschluss
Der Antrag wird abgelehnt.
Jetzt beschließt der Rat über die Beschlussvorlage Nr. 65/15 mit 16:11:0 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):
Beschluss
Der Rat beschließt,
die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 511.000 € (gemäß § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein) sowie die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 € für 2016 (gemäß § 95f Abs. 1 Satz 2 Gemeinde-ordnung Schleswig-Holstein) zum Zwecke des Baus einer städtischen Wohnunterkunft.
Die Deckung erfolgt in beiden Fällen aus dem Budget 5730-03000 „BgA BusinessPark Elbufer“.
