02.06.2015 - 8.1 Einvernehmen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lieberknecht führt in das Thema ein. Auf Nachfrage erklärt er, dass keine Umlegun­gen des Trafohäuschen und der Stadtwerke-Leitungen erforderlich sind.

Die Grünen sprechen sich für das Einvernehmen aus. Es ist sinnvoll trotz der Bürgerinitia­tive jetzt schon zu planen, damit keine Zeit verloren geht, falls das Bürgerbegehren schei­tert.

Herr Lieberknecht ergänzt, dass das Konzept die Möglichkeit bietet, das Vorhaben auch an einem anderen Standort zu verwirklichen und daher die Planungen auf jeden Fall nicht um­sonst sind.

Herr Schumacher fordert 1. eine Übersicht aller städtischen Flächen im Stadtgebiet, 2. die Prüfung der Grünflächen der Pestalozzischule auf Eignung für die Unterbringung von Flücht­lingen und 3. die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, Belegungsrechte an öffent­lich geför­derten Wohnungsbauprojekten zu erhalten.

Herr Lieberknecht berichtet, dass die Fülle von Anfragen und Aufträgen den Mitarbeitern sehr viel Arbeit verursacht und bittet eindringlich darum, Anfragen als Anträge zu formulie­ren, über deren Prüfung dann der Ausschuss abstimmt. Dies wird allgemein abge­lehnt.

Die CDU erteilt das Einvernehmen nicht, da sie andere gute Standorte genannt hat. Herr Burmester erklärt, dass das Containerdorf im Ansgariusweg eine Bausünde ist, die man nicht wiederholen soll, indem man ein Holzhaus baut, das sich nicht einfügt. Man darf

Flüchtlinge nicht in „Holzkisten“ unterbringen. Es darf nicht von außen sichtbar sein, dass es sich um eine Flüchtlingsunterkunft handelt.

Die Grünen verwahren sich gegen die politisch gefährliche Bezeichnung „Holzkiste“.

Herr Schumacher findet es auch gut, wenn eine Unterkunft nicht gleich als solche erkenn­bar ist und genau deswegen ist er für dieses Vorhaben.

Die WSI ist geteilter Meinung. Sie sind für die Bebauung des Grundstücks, stören sich aber an den Kosten und werden sich daher enthalten.

 

Herr Wuttke lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Der Planungsausschuss beschließt mit 6 Ja / 5 Nein / 2 Enthaltungen, das Einverneh­men der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs.1 BauGB für den Neubau einer städti­schen Wohnunterkunft in der Feldstraße zu erteilen.