07.01.2020 - 10.1 Einvernehmen nach dem BauG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Mitglieder des Planungsausschusses äußern ihr Verständnis für die Kritik der Anwohner. Die innerstädtische Verdichtung, die durch den Bevölkerungszuwachs und die angespannte Wohnungsmarktlage notwendig ist, erzeugt meistens in der direkten Nachbarschaft kein positives Votum. Dennoch könne es nicht die Aufgabe der Politik sein, solche Bauvorhaben subjektiv zu bewerten, wenn das geplante Gebäude alle Vorgaben des Bebauungsplanes einhält.

 

Der Ausschuss beschließt mit 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen:

 

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30 (3) in Verbindung mit § 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben „Neubau eines Doppelhauses mit 2 WE sowie Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4-5 WE und Tiefgarage“ zu erteilen.

 

 

 

Im Anschluss bittet der Vorsitzende alle noch verbliebenen Zuhörer den Ratssaal zu verlassen und eröffnet um 20.00 Uhr die nichtöffentliche Sitzung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen