28.10.2019 - 3 Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ausschuss für Jugend und Soziales
- Datum:
- Mo., 28.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Wortprotokoll
Frau Reimer erläutert die Gründe, die zur Vorlage eines neuen Satzungsentwurfes geführt haben. Zum einen muss eine Satzung nach Ablauf von 20 Jahren erneuert werden. Zudem mussten aufgrund von Neubau neue Unterkünfte erfasst werden. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von angemieteten Wohnungen, die von der Satzung nicht erfasst sind und daher die Mietkosten nicht immer komplett vom Jobcenter erstattet werden. Weiterhin haben sich die Berechnungsgrundlagen durch die Einführung der Doppik verändert.
Es folgt eine Diskussion zum Thema Kostensteigerung.
Aus dem Gremium wird Kritik an der massiven Steigerung der internen Verrechnung geäußert. Diese sei nicht nachvollziehbar.
Herr Rothe weist darauf hin, dass die Kalkulationen diese Informationen liefern und dass diese in Session hinterlegt sind.
Übereinstimmend wird fest gehalten, dass die Menschen, die keinerlei Sozialleistungen erhalten und die Kostensteigerungen unter Umständen allein tragen müssen und gegebenenfalls dadurch in den Hilfebezug geraten, nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Da derzeit nicht bekannt ist, wie viele Menschen davon betroffen wären, wird die Verwaltung beauftragt, eine Wirkungsanalyse zu erstellen. Diese soll enthalten, wie viele Menschen in den Unterkünften Leistungen beziehen und woher, wie viele Selbstzahler sind und dies aufschlüsseln in Einzelpersonen und Familien. Weiterhin soll ein Vorschlag für eine Härtefallregelung erarbeitet werden.
Frau Reimer sagt dies zu und stellt in Aussicht, dass die Analyse und eine Härtefallregelung möglichst bis Dezember 2019 vorliegen sollte, damit die Satzung noch in diesem Jahr beschlossen werden könnte.
Frau Keck verlässt um 19:20 Uhr den Raum. Es sind nunmehr 12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Nach weiterer kurzer Diskussion fasst Herr Fresch zusammen, dass die Verwaltung im Dezember 2019 zur Sitzung des Sozialausschusses eine Wirkungsanalyse sowie einen Vorschlag für eine Härtefallregelung vorlegt.
Er bittet um Abstimmung über diesen Antrag und die Zurückstellung der BV/2019/098:
Anlagen zur Vorlage
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