12.09.2019 - 6.2 Beschluss zum Auslegungsentwurf der Baumschutzs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eichberger möchte, dass über die Empfehlung der Verwaltung getrennt abgestimmt wird.

 

Herr Schwartz spricht sich gegen eine Verschärfung der Baumschutzsatzung aus.  An die Bündnis90/Die Grünen-Fraktion gewandt, stellt er fest, dass Verbote auch mit entsprechenden Reglementierungen belegt werden müssten. Er warte auf entsprechende Vorschläge.

Die CDU-Fraktion jedenfalls wolle dem Vorschlag der Verwaltung folgen. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass eine Verschärfung der Baumschutzsatzung keine Klärung oder Verbesserung nach sich ziehen wird.

 

Frau Kärgel möchte keine Verbotsordnung, sondern vielmehr Regularien, die dem Artenschutz von Pflanzen und Tieren dienen. Es gehe hier nicht um die Verhängung von Sanktionen, sondern um einen deutlichen Appell an die Bürger. Dem Vorschlag von Herrn Eichberger, über die Verwaltungsempfehlungen getrennt abzustimmen, unterstützt Frau Kärgel. Frau Kärgel möchte, dass nicht nur Laubbäume, sondern auch Hecken und Sträucher unter den Schutz der Satzung fallen.

 

Herr Schröder verliest eine Stellungnahme: Die Satzung sollte eigentlich Unklarheiten beseitigen und Sachverhalte präzisieren. Der heute vorgelegte Entwurf gehe weit darüber hinaus. Der Entwurf stelle eine Entmündigung der Bürger dar. Anstelle auf Eigenverantwortung zu bauen, schränkt der Satzungsentwurf wegen der Verschärfung der Vorschriften die Kreativität und Gestaltungsfreude ein. Darüber hinaus werde die nachbarschaftliche Missgunst begünstigt.

 

Daraufhin stellt die CDU-Fraktion den Antrag:

 

1)      Die Obstbäume werden aus der Satzung  genommen.

 

2)      Der in § 3 Abs. 1 festgelegte Stammumfang soll bei 60cm, gemessen in einer Höhe von 100cm, belassen werden.

 

3)      Die Größe der Ersatzpflanzung ist um eine Vorpflanzung herabzusetzen.

 

4)      Der Verwaltungsempfehlung zu Ziff. 4 wird gefolgt.

 

 

Diese Änderungen sollen vor Auslegung der Satzung eingearbeitet werden.

 

Das Gremium stimmt über die einzelnen Punkte wie folgt ab:

 

1)     Die Obstbäume werden mit 7 Ja / 6 Nein / 0 Enthaltungen aus der Satzung genommen.

 

2)     Der in § 3 Abs. 1 festgelegte Stammumfang von 60 cm in 1m Höhe wurde mit 4 Ja /9 Nein / 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

3)     Die Herabsetzung der Größe der Ersatzpflanzung um eine Vorpflanzung  ist mit 4 Ja / 9 Nein / O Enthaltungen abgelehnt worden.

 

4)     Diese Abstimmung erfolgt später im Rahmen der Abstimmung über den Satzungsentwurf.

 

 

Herr Schilling bittet noch um Klärung, aus welchem Grund die Nadelbäume nicht als Ersatzpflanzung zugelassen werden sollen.

 

Frau Parszyk erläutert, dass die Größe eines Laubbaumes eindeutig zu bestimmen ist. Junge Nadelbäume hätten hingegen keinen entsprechend ausgebildeten Stamm, der eine vergleichbare Messung möglich machen würde. Als Folge dessen sei es schwierig in Bezug auf die Ersatzpflanzungen die Proportionen von Preis und Größe im Vergleich zu Laubbäumen zu erfassen.

 

Herr Matthiessen ergänzt, dass Fachleute berichten, dass Nadelbäume nicht ganz so hitzeresistent wie Laubbäume sind.

 

Herr Eichberger stellt den Antrag:

 

1)      Ziff. 3.1. des Verwaltungsvorschlags wird widersprochen

 

2)      Ziff. 3.2. wird zugestimmt.

 

 

Das Gremium stimmt diesem Antrag mit 9 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen zu.

 

Frau Parszyk ergänzt in Bezug auf die Informationen zu den Preisen der Ersatzpflanzungen, dass die bereitgestellte Übersicht sich an einer Baumschule mit bestem Sortiment orientiert, regional seien die Pflanzen sicherlich etwas günstiger.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Baumschutzsatzung in dem vorliegenden Entwurf. Er soll in dieser Fassung zur Auslegung für das weitere Verfahren kommen.

 

Ggf. beschlossene Änderungen werden in den Entwurf eingearbeitet und dieser danach zur öffentlichen Stellungnahme ausgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Ausschuss stimmt mit 9 Ja / 4  Nein / 0 Enthaltungen für die Beschlussvorlage in der vorliegenden Form mit den entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung unter Berücksichtigung der zuvor abgestimmten Änderungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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