28.10.2019 - 7.3 Anfrage der WSI-Fraktion Vorkaufsrechte

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der WSI zum Thema Vorkaufsrechte zur Kenntnis.

 

Herr Kissig erläutert, dass der HFA bereits in der letzten Sitzung zu diesem TOP diskutiert und die Anfrage der WSI erweitert hatte.

Herr Fölske lobt die Anfrage und die Antwort der Verwaltung. Wo die Möglichkeit bestehe, solle die Stadt auch ein Vorkaufsrecht regeln. Die SPD Fraktion unterstütze ein solches Vorgehen.

 

Herr Kissig beauftragt die Verwaltung, eine Liste zu erstellen, für welche Flächen und Gebiete im Stadtgebiet ein Vorkaufsrecht sinnvoll wäre. Anschließend könne geprüft werden, ob eine Vorkaufsrechtssatzung für die Stadt Wedel Sinn macht.

 

Herr Wuttke fragt, ob bei dem Gelände des Kraftwerkes damals ein Vorkaufsrecht aufgenommen wurde. Außerdem fragt er, ob durch den B-Plan Nr. 88 ein Vorkaufsrecht gesichert wurde. Es solle ein Rückkaufsrecht gesichert werden, um bei einem möglichen Wiederverkauf der Flächen durch die Käufer die Hand auf den Grundstücken haben zu können.

Die Verwaltung solle aufzustellen, was dies zur Folge hätte.

 

Herr Baehr schlägt vor, dies im Rahmen des nächsten Grundstücksverkaufes zu beraten, da dies jetzt noch sehr theoretisch wäre. Ein Vorkaufsrecht sei weniger attraktiv für mögliche Käufer. Er erklärt an dieser Stelle, was Vorkaufrecht bedeutet und betont, dass die Stadt nicht jederzeit das Grundstück erwerben könne, sondern lediglich beim Verkauf durch den Grundstückseigentümer die Möglichkeit bekomme, dass Grundstück zu kaufen, bevor es auf dem freien Markt angeboten werden darf.

 

Herr Fölske ergänzt, dass er in 20 verschiedenen Gemeinden Grundstücksverkäufe mit Vorkaufsrecht abgewickelt und sich dies nicht nachteilig auf den Grundstückspreis ausgewirkt hätte.

 

Herr Kissig fasst zusammen, dass beim nächsten Verkauf eine neue Beratung im HFA stattfinden wird. Darüber hinaus erstellt die Verwaltung eine Liste mit den Gebieten und Grundstücken, für die ein Vorkaufsrecht für die Stadt Sinn machen, als Grundlage für eine Vorkaufsrechtssatzung.

 

 

Anschließend bedankt sich der Ausschussvorsitzende Herr Kissig bei der Öffentlichkeit und schließt diese für die Beratung der Tagesordnungspunkte 8 und 9 von der Sitzung aus.

 

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Anlagen zur Vorlage

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