28.10.2019 - 4 Beratung und Beschlussfassung über den Betrieb ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Wuttke fragt nach, was mit der Formulierung „eine Art Dienstleistungskonzession“ im Beschlussvorschlag gemeint ist. Des Weiteren äußert er Bedenken, dass ein Betrieb des Wohnmobilstellplatzes aufgrund der in der Beschlussvorlage aufgeführten Informationen, z. B. durchschnittliches Jahresminus von 25.000 € und 30 Tage im Jahr, die weiterhin für städtische Veranstaltungen zur Verfügung stehen sollen, nicht attraktiv für mögliche Betreiber sei. Er fragt daher nach, welche Möglichkeiten ein Pächter hätte. Bekäme er ein Recht auf einen gastronomischen Betrieb, könne er die 30 Tage selbst festlegen?

Herr Baehr und Herr Schmidt antworten, dass es sich dort weiterhin um einen reinen Wohnmobilstellplatz handeln und keine Partymeile entstehen solle. Primär solle ein Betreiber gefunden werden, der den Stellplatz für die Stadt kostendeckend betreiben könne. Dafür werde es wahrscheinlich eine Gebührenerhebung geben müssen. Es gäbe bereits Interessenten für den Betrieb des Stellplatzes. Der Begriff „Dienstleistungskonzession“ komme aus dem Vergaberecht und die Umsetzung sei noch nicht abschließend geklärt.

Herr Eichberger äußert ebenfalls Bedenken, jemanden für den Betrieb zu finden.

Auf Nachfrage von Herrn Schnieber erläutert Herr Scholz, dass eine mögliche Ausschreibung im Haushalt 2020 noch nicht berücksichtigt wurde und dieser nach dem derzeitigen Betrieb des Stellplatzes fortgeschrieben wurde. 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Schnieber erklärt Herr Baehr, dass im Vertrag die Vertragspflichten und auch ein Kündigungsrecht bei Nichterfüllung der geregelten Pflichten vereinbart werden.

Herr Kissig betont, dass der Betrieb durch einen Externen die derzeit vorhandene illegale Müll- und Fäkalienentsorgung eindämmen und somit weitere Folgekosten für die Beseitigung solcher Entsorgungen verringert werden könnten.

Herr Barop möchte die Möglichkeit eines Kiosks nicht von vornherein ausschließen. Aufgrund der nahegelegenen Badebucht sehe Herr Kissig jedoch Konfliktpotenzial.

Aufgrund des Planungsrechtes sei der Platz nur für kurze Wohnmobilabstellungen vorgesehen. Es handelt sich nicht um einen Campingplatz und Zelte sind dort ebenfalls nicht vorgesehen.

 

Die Verwaltung solle den Ausschuss informieren, wie die Vergabe ausgestaltet werden solle.

 

Anschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig:

 

Beschluss

Der Rat beschließt die Betreibung des Wohnmobilstellplatzes zum 01.01.2020 auszuschreiben. Der Wohnmobilstellplatz soll mittels einer Art Dienstleistungskonzession durch einen Dritten eigenständig betrieben und bewirtschaftet werden.

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?SILFDNR=1269&TOLFDNR=27845&selfaction=print