26.09.2019 - 13.2 Anfragen

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Herr Wuttke führt aus zum Thema Vollsperrung Wiedetwiete Einmündung Pinneberger Straße. Seit Anfang April ist diese Einmündung für den motorisierten Verkehr gesperrt, damit ein privater Grundbesitzer die öffentliche Fläche zur Anlieferung und als Lagerplatz für seinen Neubau nutzen kann.

Angekündigt war damals, dass diese Sperrung rund ein halbes Jahr Bestand haben werde – eine Dauer, die den zahlreichen davon betroffenen Anwohnern an Wiedetwiete, Pferdekop-pel, Wiedkamp, Ahornstraße, Haselweg, Fliederweg, Rosenweg und Baumgarten eine erhebliche Zahl an Umwegfahrten mit entsprechend erhöhtem Schadstoffausstoß abverlangt hat.

Heute ist der Bau aber erst bis zur Oberkante des Erdgeschosses vorangekommen, wird also noch eine weitere erhebliche Zeitspanne andauern.

 

Zu diesem Vorgang hatte ich in der Ratssitzung am 21.3.2019 bereits eine schriftliche Anfrage gestellt. Nach 6 Monaten und einer in ihrer Dauer noch nicht abzusehenden Fortsetzung der Sperrung frage ich heute:

 

(1)     Fällt die im März genannte Sondernutzungsgebühr i.H.v. ca. 1.500 € pro Tag, pro Woche, pro Monat oder pauschal für den gesamten Nutzungszeitraum an?

 

(2)     Ist der Verwaltung bekannt, wie lange die Vollsperrung noch andauern wird?

 

(3)     Zum damals behaupteten Rechtsanspruch auf die Nutzung der öffentlichen Fläche:

a)      Besteht ein solcher Anspruch theoretisch unbegrenzt, oder ist eine Befristung möglich?

b)     Falls Letzteres der Fall ist: Gibt es eine solche Befristung für diesen Einmündungsbereich bereits, und wie lange (konkretes Datum) ist sie hier festgelegt worden?

c)      Wenn es bisher keine Befristung gibt: Beabsichtigt die Verwaltung, nach sechs Monaten eine solche nunmehr zügig auszusprechen? (bitte mit Begründung)

 

(4)     Beabsichtigt die Verwaltung, den gesperrten Bereich der Wiedetwiete zumindest halb-seitig (Einrichtungsverkehr zur Aus- oder Einfahrt in das Gebiet) umgehend wieder für den motorisierten Verkehr freizugeben? (Antwort bitte mit Begründung)

 

(5)     Wird die Verwaltung die betroffenen Haushalte an den o.g. Straßen über den Fortgang  diesmal zeitnah und direkt informieren?

 

Er bittet die Verwaltung um Beantwortung seiner Fragen.

 

Herr Mathiessen entgegnet drauf, dass er niemanden kenne, der sich über die Sperrung beschwere. Die Anwohner seien über die Verkehrsberuhigung froh.

 

 

Anschließend schließt der Stadtpräsident die Öffentlichkeit für die Beratung der Tagesordnungspunkte 14 bis 16 aus.

 

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