12.11.2019 - 3 B-Plan Nr. 88 "BusinessPark Elbufer Wedel", 1. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Burmester verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Wuttke gibt für die Fraktion Bündnis-90/Grüne eine Stellungnahme ab. In den Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  seien die  Stellungnahmen des Kreises Pinneberg als Untere Bodenschutzbehörde auf den Seiten 10-13 aus Sicht seiner Fraktion nicht ausreichend bei den Abwägungen berücksichtigt worden.

 

Auch in den weiteren Stellungnahmen fänden sich Hinweise, die von der Fraktion Bündnis-90/Grüne vor dem ersten Beschluss des Bebauungsplanes bereits als rechtzeitig zu klären angemahnt wurden, beispielsweise die Klärung des Verkehrszu- und abflusses. Diese Klärung sollte erfolgen, bevor die Bebauung des Businessparks zunehme.

Der Fraktion Bündnis-90/Grüne ist der B-Plan nicht ausreichend ökologisch ausgestaltet. Es gäbe keine Vorschriften für baubiologische oder energiesparende Maßnahmen, dies passe nicht zu dem Beschluss des Klimanotstandes, damit sei dies kein Bebauungsplan des 21. Jahrhunderts.

Da es zu viele Mängel gäbe, wird die Fraktion dem B-Plan nicht zustimmen. Da grundsätzlich jedoch die Verabschiedung nicht verhindert werden soll, wird die Fraktion sich enthalten.

 

Herr Grass erläutert, dass die Fachbehörde des Kreises an dem Sanierungsverfahren intensiv beteiligt wurde. Alle Stellungnahmen wurden fachlich bewertet und abgewogen. Zum Thema Sanierung des 2. Grundwasserleiters wurde ein Fachbüro eingebunden, dieses hat auch die Stellungnahmen verfasst. Jeder Verfahrensschritt ist stetig mit den Fachbehörden abgestimmt.

 

Der Knotenpunkt Industriestraße/Tinsdaler Weg ist für die Verkehrsabwicklung des Businessparks ausgebaut und der Fahrradverkehr wurde berücksichtigt. Darüber hinaus bieten die großzügigen Grünzüge attraktive Fuß- und Radwege-Verknüpfungen.

 

Ökologisch wurden in dem Bebauungsplan Fernwärme, begrünte Dächer und viele Grünflächen vorgesehen und festgesetzt.

 

Herr Eichhorn merkt an, dass aus Sicht der SPD entgegen der Ausführung in Punkt 3.3.1 der Begründung kaum noch Ähnlichkeit mit dem früheren Masterplan bestehe.

Die SPD-Fraktion möchte den Businesspark schnellstmöglich realisieren, damit Gewerbe und Dienstleistungen angesiedelt werden können.

Befürchtet wird jedoch, dass durch den nun vorliegenden Plan und die Einwände der Bürger neue Klagen vorhersehbar sind; durch die bisherigen Klageverfahren seien bereits starke Verzögerungen eingetreten. Die Einlassungen der Verwaltung zu den Einwänden erscheinen teilweise sehr restriktiv.

 

Die SPD wird daher drei Anträge stellen, die sich aus den Stellungnahmen ableiten:

-          Verlängerung der Schallschutzwand

Die untere Naturschutzbehörde hat die Verlängerung der Lärmschutzwand angeregt, die Verwaltung habe kein rechtliches Erfordernis gesehen.

-          Errichtung eines begrünten Walls im südlichen Teil des Grünzuges am Grenzweg

Am Grenzweg wird die Grünfläche als zu schmal empfunden, ein begrünter Wall würde zusätzlich besseren Schallschutz ermöglichen. Dies würde sicherlich auch den Wünschen der Fraktion Bündnis-90/Grüne entsprechen.

-          Bis zur Aufgabe der Wohnnutzung wird ein Mischgebiet ausgewiesen.

Der im B-Plan festgeschriebene Bestandsschutz der Wohnnutzung wird den Besitzern der Immobilien nicht ausreichen, es sind langwierige Klageverfahren zu befürchten.

 

Herr Schwormstede nimmt aus planerischer Sicht zu den vorgetragenen Punkten Stellung.

1. Verlängerung Schallschutzwand: Die von der unteren Naturschutzbehörde angeregte Verlängerung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge ist möglich, brächte jedoch lediglich einen sehr geringen Vorteil. Aus städteplanerischer Sicht ist die Verlängerung an dieser Stelle auf keinen Fall wünschenswert.

2. Begrünter Wall: Wäre grundsätzlich durchführbar, war aber im Masterplan nicht vorgesehen und hätte kaum schallschutzwirksame Effekte. Zielsetzung war eine Grünfläche, die sich in die Landschaft einfügt.

3. Gemischtes Gebiet: § 1 Abs. 10 ist hier nicht anwendbar, da eine Wohnnutzung von nennenswertem Gewicht vorhanden sein muss, dies liegt hier nicht vor. Daher konnte der Hinweis des LLUR nicht aufgegriffen werden, zumal das Ziel sein sollte, die einheitliche gewerbliche Entwicklung voranzutreiben und keine Wohn-Enklaven dauerhaft über den Bestandsschutz hinaus zu zementieren.

 

Die SPD-Fraktion schließt sich der Argumentation des Planers nicht an und hält die Anträge aufrecht.

 

Herr Schmidt teilt die Befürchtung der Fraktionen, da es bei Bebauungsplanverfahren ein grundsätzliches Risiko gibt, dass Normenkontrollverfahren angestrengt werden.

Aus diesem Grunde wurde mit sorgfältiger rechtlicher Beratung und Lärmgutachtern geplant.

Für die Umsetzung des Bestandsschutzes der Bewohner der Doppelhäuser hat es viele rechtliche Abwägungen gegeben, zusätzlich ist die Stadt mit den Bewohnern im Gespräch.

Es wird nötig, diesen Bebauungsplan mit breiter Mehrheit zu verabschieden, die Ausweisung der Gewerbeflächen ist für die Stadt wichtig.

 

Dr. Michalke unterstützt den Vortrag von Herrn Eichhorn. Die Verzögerungen bei neuen Klagen scheinen in der Risikoabwägung nicht gesehen zu werden; jährlich könnten der Stadt ca. 4 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen und 1.200 Arbeitsplätze entgehen. Daher erscheine es kontraproduktiv, den Einsprüchen und Stellungnahmen nicht konstruktiver entgegenzukommen.

 

Herr Wuttke macht deutlich, dass ein begrünter Wall von der Fraktion Bündnis-90/Grüne nie gefordert wurde, es wurde immer eine Weite der Landschaft gewünscht.

 

Die Klägergemeinschaft aus 22 Personen im Tinsdaler Weg führe ein Urteil des OVG Magedeburg an, nach dem ein Bebauungsplan mit einer Ausweisung als Gewerbegebiet unwirksam sei, wenn die nächsten 10-15 Jahre keine Chance auf Realisierung bestehe. Die bestehenden Häuser im Bereich des Businessparks werden vermutlich noch 30 Jahre dort stehen. Hat es hierzu eine rechtliche Klärung gegeben?

Herr Schmidt erläutert, dass alle rechtlichen Einschätzungen intern und extern beraten, diskutiert und abgewogen wurden. Die derzeitigen Gespräche mit den Eigentümern der Gebäude verliefen sehr konstruktiv.

Dr. Hellmann-Sieg, Rechtsanwalt, erläutert die Unterschiede des B-Planes Nr. 88 zum B-Plan im Urteil des OVG Magdeburg. Dort bezog sich die Beurteilung auf Wohnbebauung, die sich durch ein gesamtes zukünftig geplantes Gewerbegebiet zog.

Im Businesspark handelt es sich um eine Randlage, die nicht ein Gewerbegebiet in Gänze unmöglich macht. Aus rechtlicher Sicht hat die Verwaltung eine sorgfältig abgewogene Entscheidung getroffen.

 

Herr Eichhorn merkt an, dass schon öfter in den Gremien vorgetragen wurde, alle Stolpersteine geprüft zu haben und dennoch in der Vergangenheit Probleme aufgetreten sind.

 

Der Vorsitzende lässt über die folgenden Änderungsanträge der SPD-Fraktion abstimmen:

 

  1. Bezugsnehmend auf Seite 47 in der Begründung zur Beschlussvorlage: Die Lärmschutzmauer soll verlängert werden.

Abgelehnt bei 3 Ja-Stimmen,  9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

  1. Auf Seite 26 der Begründung (und entsprechende Berücksichtigung im B-Plan) soll eingefügt werden: An dem südlichen Teil der Grünfläche zum Grenzweg wird ein begrünter Wall errichtet.

Abgelehnt bei 3 Ja-Stimmen,  10 Nein-Stimmen

 

  1. Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden, Überschrift Ausschluss Wohnnutzung (Betriebswohnungen): Der Vorschlag des LLUR (Seite 5 der Stellungnahmen, letzter Absatz) ist anzuwenden.

Abgelehnt bei 3 Ja-Stimmen,  9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat mit 10 Ja / 0 Nein / 3 Enthaltungen:

 

 

Der Rat beschließt,

 

  1. die während der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 (1) BauGB) und der öffentlichen Auslegung (§3 (2)BauGB) von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen und die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 4 (1) und (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen,

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 88 „BusinessPark Elbufer Wedel“, 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung,

 

  1. die Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 88 „BusinessPark Elbufer Wedel“, 1. Änderung zu billigen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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