13.02.2017 - 5 Änderungen auf www.wedel.de

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Herr Dr. Murphy beginnt die Aussprache zu diesem TOP damit, dass nach einem BGH-Urteil Werbetexte eindeutig durch das Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden müssen.  Für ihn sind die der Beschlussvorlage angefügten Beispiele eindeutig Beispiele für Werbung. Er fragt, wer denn eigentlich entscheidet, was Werbung ist und was nicht. Schleichwerbung, also Werbetexte, die als solche nicht gekennzeichnet sind, kommen für die Linke-Fraktion auf einer städtischen Web-Site nicht in Frage.

 

Frau Thoß macht deutlich, dass die Beispiele keine Aussage dafür sind, dass es sich in diesen Fällen nicht  um Werbung handelt, sondern vielmehr sollen die Beispiele verdeutlichen, wann Texte Werbung wären und wann nicht. Die Beispiele und Aussagen in der Beschlussvorlage sind Ergebnisse der geführten Gespräche zu diesem Thema mit der Medienanstalt Schleswig-Holstein.

 

Herr Schmidt ergänzt, dass der Beschlussvorschlag nach Rücksprache mit der Medienanstalt von dieser als rechtskonform angesehen und akzeptiert  wird.

 

In der weiteren längeren Aussprache merkt Herr Rüdiger an, dass die Verwaltung gar keinen Beschluss der Politik benötige. Es gibt gesetzliche Regelungen. An diese hält sich die Verwaltung. Dann ist doch alles in Ordnung und es bedarf keines politischen Beschlusses.

 

Herr Schmidt erwidert, dass der Beschluss eher der „inneren Befriedung“ dienen soll. Das Thema wedel.de war monatelang in der Diskussion und Ergebnisse wurden schließlich im Dialog mit der Politik und in Abstimmung mit der Medienanstalt erzielt. Insofern verwundert ihn jetzt die Aussage Herrn Rüdigers.

 

Herr Dr. Murphy erklärt, dass er aufgrund des Diskussionsverlaufs jetzt den folgenden Antrag stellen werde, um eine möglichst eindeutige Regelung zu erhalten, die so wenig Interpretationsmöglichkeiten bieten soll, wie möglich.

 

Er beantragt:

 

Antrag

 

Satz 2 des Beschlussvorschlags wird gestrichen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig:

 

Beschluss

 

Der Antrag wird angenommen. Satz 2 mit folgendem Wortlaut

 

Handelt es sich nicht um Werbung, so wird von der Kennzeichnung „Dieser Beitrag ist eine Werbeinformation eines wedel.de Partnerunternehmens“ abgesehen.

 

wird ersatzlos gestrichen.

 

 

Jetzt beschließt der Ausschuss einstimmig, dem Rat zu empfehlen, wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss

 

Der Rat beschließt zur Kennzeichnung von Werbung, dass das Wort „Anzeige“ über dem entsprechenden Artikel gesetzt werden muss.

 

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Anlagen zur Vorlage

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