26.01.2017 - 8.2 Schriftliche Anfragen

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Partikelausstoß Vattenfall

Frau Kärgel für die Bd.90/Grüne-Fraktion fragt den Bürgermeister, wie er in dieser Sache weiter vorgehen wolle. Es war zu lesen, dass der Partikelausstoß keine Gesundheitsgefahr darstellen soll. Die Grüne-Fraktion meint, dass hierzu noch nicht alle Bedenken ausgeräumt seien. Frau Kärgel schlägt daher vor, dass der Umwelt-,Bau- und Feuerwehrausschuss einen Fragenkatalog erarbeiten und zur März-Sitzung den Gutachter der BI, Herrn Dr. Tebat, einzuladen sollte. Der Gutachter, so Frau Kärgel, habe weltweit ein großes Renommee und man sollte seine Aussagen ernst nehmen. Sich allein auf das Gutachten der zuständigen LLUR zu verlassen, sei zu wenig. Die Grünen würden den Vorschlag des Umweltministers unterstützen, der vorschlug, beide Gutachten gegenüberzustellen und ggf. ein drittes einzuholen.

 

Herr Schmidt entgegnet, dass der Verwaltung das Gutachten der BI gar nicht bekannt sei. Ob der Ausschuss, wie von Frau Kärgel vorgeschlagen, sich mit dem Thema und einem Fragekatalog beschäftigen wolle, sei Sache des Ausschussvorsitzenden. Hierzu habe er als Bürgermeister keinen Einfluss. Er, so Herr Schmidt, habe keinen Zweifel an den Aussagen der LLUR. Im Übrigen sei Wedel nicht die Kontrollinstanz der Landesbehörden.

 

Es folgt eine kurze weitere Diskussion zu der weiteren Herangehensweise. Eine abschließende Entscheidung hierzu trifft der Rat nicht. Herr Kloevekorn verweist auf die Zuständigkeit des Fachausschusses.

 

Spielplatzpatenschaften

 

Herr Dr. Murphy erinnert an seine Fragen hierzu. Er fragt Herrn Schmidt, wo die Antworten der Verwaltung gegeben werden. Herr Schmidt sagt zu, dass die Verwaltung die Fragen im nächsten Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beantworten wird. Herr Dr. Murphy bittet um schriftliche Beantwortung. Dieses sagt Herr Schmidt zu.

 

 

Herr Wuttke verliest jetzt die Fragen der Grüne-Fraktion zum Thema OVG Gerichtsurteil zum BusinessPark. Herr Schmidt antwortet wie folgt:

1. Frage der Bd.90/Grüne-Fraktion


Wir fragen den Herrn Bürgermeister:

Was exakt darf die Stadt angesichts des gestrigen OVG-Beschlusses ...
a) baulich,
b) genehmigungsmäßig,
c) bezüglich Aufträgen an bzw. Verträgen mit Dritten
... bis zum Abschluss der Hauptsache (Normenkontrollverfahren) in Zusammenhang mit dem Plangebiet noch tun?

 

Antwort des Bürgermeisters zu Frage 1 a) und 1 b)

Die Stadt darf keine Baugenehmigung auf der Grundlage des beschlossenen B-Planes erteilen.

Für den 1. Bauabschnitt des im Genehmigungsverfahren befindlichen Projekts wird eine baurechtskonforme Lösung geprüft.

 

Antwort des Bürgermeisters zu Frage 1 c)

 

Aufträge an und Verträge mit Dritten sind vom OVG-Beschluss nicht berührt.

 

2. Frage der Bd.90/Grüne-Fraktion

Teilt der Herr Bürgermeister die Auffassung, dass interessierte Investoren von bereits geführten bzw. angekündigten Vertragsverhandlungen Abstand nehmen werden, weil es derzeit kein Baurecht (mehr) gibt?

 

Antwort des Bürgermeisters zu Frage 2

Dazu kann ich zur Zeit keine Aussage treffen. Mit dem Investor für das vom Rat beschlossene Projekt stehe ich in Kontakt. Wir haben uns für nächste Woche verabredet.

 

3. Frage der Bd.90/Grüne-Fraktion

 Beabsichtigt die Stadt bereits zum jetzigen Zeitpunkt, den B-Plan zu ändern, oder will sie zunächst den Ausgang der Hauptsache abwarten, über die das OVG sagt, es spräche derzeit "alles dafür, dass [auch] der Normenkontrollantrag Erfolg haben wird"?

 

Antwort des Bürgermeisters zu Frage 3

Wir werden umgehend eine Anpassung des B-Planes auf den Weg bringen.

 

4. Frage der Bd.90/Grüne-Fraktion


Beabsichtigt die Stadt weiters, mit dem Kläger umgehend in direkte Gespräche einzutreten, um das Verfahren zu beschleunigen, indem sie ihm durch Umplanungen entgegenkommt?

 

Antwort des Bürgermeisters zu Frage 4

Wir haben nie ein Gespräch verweigert und werden das auch in Zukunft nicht tun. Allerdings geht es jetzt nicht darum, Wünsche des Klägers zu erfüllen oder eines anderen Nachbarn zu erfüllen, sondern den B-Plan nach dem vorliegenden OVG-Beschluss rechtskonform anzupassen.

 

Herr Eichhorn erklärt in seinem anschließenden Wortbeitrag, dass die SPD von Anfang an gegen den B-Plan war, wenn auch aus anderen Gründen. Dennoch ist die SPD nun nicht glücklich mit dieser Entwicklung. Die SPD unterstützt die Aussagen des Bürgermeisters, den B-Plan so schnell wie möglich dem OVG-Urteil anzupassen. Dringend sollte die Verwaltung mit dem Kläger in Kontakt treten und Gespräche aufnehmen, um eine einvernehmliche Lösung hinzubekommen.

 

Herr Schnieber bittet, den Fraktionsvorsitzenden die Klageschrift und das Urteil mit Begründung zukommen zu lassen. Die Aussagen und der Erkenntnisgewinn hieraus könnten für zukünftige B-Pläne  von Bedeutung sein. Bezüglich der Anregungen, die Verwaltung möge sich zur Erzielung von Einvernehmen mit dem Kläger ins Gespräch begeben, gibt Herr Schnieber zu bedenken, dass dann morgen die Nächsten und die Übernächsten mit ihren jeweiligen Einzelinteressen vor der Tür stehen werden und der B-Plan dann in vielleicht 100 Jahren beschlossen werden könnte.

 

Es folgt eine längere weitere Aussprache, während der Herr Schmidt mehrfach betont, dass der Verwaltung das Urteil erst seit heute bekannt sei und viele Fragen erst geprüft werden müssen und heute nicht seriös beatwortet werden können.

 

Herr Dr. Murphy appelliert, sich jetzt für das weitere Verfahren Zeit zu nehmen und grundsätzlich  darüber nachzudenken, inwieweit der zukünftige B-Plan nicht nur rechtskonform sein könnte, sondern auch anwohnerfreundlich aus Wedeler Sicht.

 

Herr Schernikau schlägt vor, alles Weitere im Planungsausschuss zu diskutieren und abzuwägen. Frau Gärke schließt sich dem an und sagt zu, die von Herrn Schnieber geforderten Schriftsätze an die Fraktionen zu verteilen. Frau Gärke macht  deutlich, dass das OVG die Stadt Wedel in vielen Punkten durchaus auch bestätigt hat. Angefochten wurden hinsichtlich des Lärms auch nicht die Tag-, sondern die Nachtwerte.

 

Herr Wuttke appelliert an die Politik und die Verwaltung, jetzt offen mit dem Thema umzugehen. Es bringe gar nichts, so Herr Wuttke, jetzt herauszustellen, dass das OVG hier oder da die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt habe. Nach seinem Eindruck wollen doch alle, Fraktionen wie Verwaltung, so schnell wie möglich zu einer rechtssicheren Lösung kommen. Er unterstützt auch den Vorschlag Herrn Schernkaus, so schnell wie möglich im Planungsausschuss alles weitere zu behandeln.

 

Weitere Wortbeiträge gibt es nicht. Herr Kloevekorn schließt vor der Behandlung der TOP  9 und 10 die Öffentlichkeit aus.

 

 

 

 

 

 

 

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