10.01.2017 - 6 Bebauungsplan Nr. 88 "BusinessPark Elbufer Wedel"

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Wortprotokoll

Herr Wuttke erklärt, dass die Grünen einen Antrag angekündigt hatten, den sie heute nicht stellen, da die Teilbebauung Thema in der nächsten Sitzung sein wird. Er gibt zu beden­ken, dass die Klage Auswirkungen auf die konkreten Bauprojekte haben könnten.

Dass schon der erste Bauantrag nicht die Vorgaben des B-Plans erfüllt, hält er für eine „Backpfeife“ für Politik und Verwaltung. Da darüber hinaus das Gericht ggf. die Stadt zwingt, den B-Plan im Westen zu ändern, sei es vielleicht besser, gleich einen neuen B-Plan zu erstellen. Dieser sollte im Osten lockerere Bebauung vorsehen und im Westen diese entsprechend kompensieren.

Auch die SPD findet es bemerkenswert, dass gleich der erste Antrag Befreiungen notwendig macht, obwohl der Investor die Festsetzungen kannte. 1,5 m Höhenüberschreitung seien ggf. akzeptabel. Bei 4,5 m handele es aber um ein ganzes Stockwerk.

 

Herr Strüven erkundigt sich, woraus sich die Höhenvorgaben errechnet haben. Herr Lieber­knecht erklärt, dass sich diese aus dem langjährigen Verfahren mit städtebaulichen Archi­tekturwettbewerb, Masterplan und politischen Diskurs entwickelt haben. Ausdrücklich weist er darauf hin, dass sich der erste Baukörper exakt an die B-Plan-Vorgaben hält. Die weiteren geplanten Gebäude, bei denen es zu Überschreitungen kommen könnte, sind noch nicht Gegenstand eines Bauantrags.

 

Der Vorsitzende meint, dass die Angelegenheit zwei Aspekte hat: zum einem das konkrete Bauvorhaben und zum anderen Grundsätzliches. Er kündigt an, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Für die CDU erklärt Herr Schernikau, dass sie der Argumentation Herrn Wuttkes nicht folgen könne. Das Bauvorhaben stellt eine gestalterische Abweichung der Entwurfsplanung dar, die zur Entwicklung eines ansprechenden Gewerbegebiets bei­trage.

 

 

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