12.01.2017 - 5 Ausbau der B 431 "Rissener Straße" (3. BA zw. C...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 12.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Beoettcher erklärt, dass es sich hier um ein Bauprogramm handelt. Später erst kommt die Ausführungsplanung, die in der Regel nicht mehr im UBF besprochen wird. Im Dezember hat es ein Gespräch mit den Gewerbetreibenden gegeben und es wurde überlegt, wie die Bauzeit verkürzbar sei. Zurzeit ist eine Einbahnstraßen-Regelung von Hamburg nach Wedel angedacht. Die Verkehrsführung von Wedel nach Hamburg soll dezentral erfolgen. Bei dieser Variante wird das Vorhaben 10-12 Monate in Anspruch nehmen und könnte ggf. im Juni 2017 beginnen. Selbstverständlich könnte man in der Ausschreibung eine kürzere Bauzeit fordern. Frau Boettcher hält dies aber für unrealistisch, da nur wenige Firmen dies leisten könnten. Eine Idee ist, die Maßnahme auf März 2018 zu verschieben. Allerdings sind die Bundesmittel für 2017 zugesichert. Es ist fraglich, ob diese auch für 2018 gelten wird. Außerdem könnten schlechte Witterungsverhältnisse einen Baubeginn im März verhindern.
Herr Schwartz fragt nach dem Ausbau des Knotenpunkts Rissener Straße/Industriestraße. Frau Boettcher erwidert, dass zurzeit das Teilstück bis Lüchau für 2017 und 2018 das Teilstück von Lüchau bis zur Einmündung Industriestraße geplant sind. Es werden 2 einzelne
Maßnahmen sein, deren Bauzeit aber miteinander verschränkt wird. Für den Knotenpunkt rechnet sie mit einem Zeitfenster von 6 Wochen.
Frau Wente möchte wissen, ob die Anlieger teilweise anders angefahren werden können und ob Beschilderungen der Umleitungen möglich sind. Das wird bejaht. Die Verwaltung wird dies unterstützen. Weiter wird gefragt, ob die Zufahrt für alle Anlieger gewährleistet ist. Auch das wird bejaht.
Herr Grabau erkundigt sich, warum der Bund noch nicht gefragt wurde, ob die Förderzusage nicht auch für 2018 gilt und ob das Szenario der Vollsperrung durchgespielt wurde. Man müsse den Mut haben, mal neue Wege in Erwägung zu ziehen.
Die Verwaltung antwortet, dass der Bundeszuschuss schon von 2016 auf 2017 verschoben wurde und man daher hatte warten wollen, was die Beratung und Entscheidung des Ausschusses ergibt. Eine Vollsperrung ist bisher noch nie erfolgt und auch nicht durchgespielt worden, da die Anlieger das Recht auf Zufahrt haben.
Auch Frau Wente kann sich eine Vollsperrung nicht vorstellen, da der Kunde träge ist und es sich um eine Bundesstraße handelt, die zudem von vielen Pendlern genutzt wird.
Eine Vollsperrung mit Zugängen, nach der Herr Dr. Thöm fragt, ist verkehrsrechtlich sehr schwierig.
Herr Schwartz erinnert daran, dass heute nur das Bauprogramm beschlossen wird. Er schlägt vor, dass der UBF gerade im Hinblick auf die Maßnahme danach das Bauvorhaben weiterhin begleitet.
Herr Beyer bedankt sich für die Idee der Vollsperrung, befürchtet aber, dass sie keine Lösung für die Gewerbetreibenden darstellt. Ihr Wunsch sei eine Reduzierung der Bauzeit und die Vermeidung eines Baustellenstopps. 6 Monate wären großartig.
Herr Kloevekorn wirft der Verwaltung vor, nicht alles ausgelotet zu haben. In anderen Städten ginge es viel schneller.
Herr Lieberknecht versichert, dass der Verwaltung die Konsequenzen klar sind und sie im engen Kontakt mit den Gewerbetreibenden steht.
Herr Schröder regt an, Zeitmarken und Verzugsstrafen in die Ausschreibung aufzunehmen, und fragt, ob die Stadt den billigsten Bieter nehmen müsste. Herr Lieberknecht erklärt, dass man den wirtschaftlichsten nehmen muss, der am besten geeignet ist. Allerdings sei das Problem bei Vertragsstrafen, dass nachgewiesen werden muss, wer den Verzug verursacht hat.
Der Vertreter des Umweltbeirats, Herr Peyn, findet keine Überstimmung zwischen den Plänen und der Beschreibung. Frau Boettcher erklärt, dass die jetzigen Wege sozusagen ertüchtigt werden. Das bedeutet, dass es auf der Südseite getrennte Rad- und Fußwege bis Lüchau geben wird. Auf der Nordseite wird es einen Gehweg geben, den auch Radfahrer nutzen dürfen. Die der Vorlage beigefügten Pläne sind Ausschnitte. Die vollständigen Pläne können in der Verwaltung eingesehen werden.
Auf Nachfragen erklärt sie weiter, dass für die Radwege Betonstein verwendet wird, der nicht so rutschig wie das Pflaster in der Bahnhofstraße ist. Die Umrüstung der Beleuchtung auf LED erfolgt nicht gleichzeitig, da es technisch nicht notwendig ist. Herr Kloevekorn erklärt, dass in einer Straße nicht zwei verschiedene Beleuchtungssysteme Anwendung finden dürfen.
Herr Grabau erkundigt sich, wie viele Bäume gefällt werden und wie viele Neupflanzungen vorgesehen sind. Die Verwaltung antwortet, dass es Neupflanzungen auf der Nordseite geben wird, was noch mit den Anliegern besprochen werden muss. Frau Wente argumentiert, dass die jetzigen Straßenbäume keine Lebensqualität hätten und wenige gesunde Bäume besser als viele kranke sind.
Herr Grabau lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen mit der Ergänzung, dass der UBF regelmäßig über das Bauvorhaben von der Verwaltung informiert wird.
Der Ausschuss beschließt mit 12 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen:
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt, das Bauprogramm zum Ausbau der B 431 „Rissener Straße“ (3. Bauabschnitt zwischen Croningstraße und Industriestraße) entsprechend beigefügter Unterlagen / Tabelle mit folgenden Ausbaumerkmalen:
Abschnitt a) Croningstraße bis Lüchau:
Fahrbahn: Komplettausbau (bis 60 cm Tiefe) mit Wiederherstellung einer Asphaltbefestigung (Deckschicht aus Splittmastix) in einer Breite von 9,50 m (3 Fahrspuren), mit beidseitigem Wasserlauf aus Gussasphalt, Erneuerung der Straßenabläufe
Nebenflächen Südseite: Komplettausbau (bis 30 cm Tiefe) mit Hochbord (12 cm Ansicht, im Bereich von Überfahrten/-wegen auf 3 cm abgesenkt), Schutzstreifen (35 cm breit) aus rotem Betonsteinpflaster, Radweg (2,00 m breit) aus anthrazitfarbenen, großformatigem Betonsteinpflaster (30 x 30 cm), Gehweg (ca. 2,00 m breit) aus rotem Betonsteinpflaster, Randeinfassung mit Rasenbord.
Nebenflächen Nordseite: Komplettausbau (bis 30 cm Tiefe) mit Hochbord (12 cm Ansicht, im Bereich von Überfahrten/-wegen auf 3 cm abgesenkt), Geh-/Radweg (2,35 m breit) aus rotem Betonsteinpflaster, Randeinfassung mit Rasenbord (mit 5 cm Ansicht als taktile Grenze für Sehbehinderte), Restfläche (ca. 3,20 m breit) wird Grünfläche mit neuen Baumpflanzungen (Ersatz für gefällte Bäume).
Abschnitt b) Lüchau bis Industriestraße:
Fahrbahn: Komplettausbau (bis 60 cm Tiefe) mit Wiederherstellung einer Asphaltbefestigung (Deckschicht aus Splittmastix) in einer Breite von 7,75 m (wie vorhanden - 2 Fahrspuren), Erneuerung der Straßenabläufe (im Bankettbereich)
Nebenflächen Südseite: Komplettausbau Geh-/Radweg (bis 30 cm Tiefe) mit Wiederherstellung einer Asphaltbefestigung in einer Breite von 2,75 m; Bankette (Grünstreifen ca. 4,50 m breit) und Restfläche (Grün) zur Grundstücksgrenze bleiben wie vorhanden / unverändert.
Nebenflächen Nordseite: Komplettausbau Geh-/Radweg (bis 30 cm Tiefe) mit Wiederherstellung einer Asphaltbefestigung in einer Breite von 2,00 m, Bankette (Grünstreifen) in einer Breite von ca. 1 m, Grünstreifen in einer Breite von ca. 90 cm; Restfläche (Grün mit Baumbewuchs) zur Grundstücksgrenze (Bahn) bleibt wie vorhanden / unverändert.
Anlagen zur Vorlage
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