05.12.2016 - 5 Leistungsvereinbarung über die Zusammenarbeit z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 05.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Stadt- und Verwaltungsmarketing
Herr Dr. Bakan begrüßt Frau Reinhardt und Herrn Cybulski vom Verein Wedel Marketing. Herr Amelung erläutert kurz die Beschlussvorlage und informiert darüber, dass deren Inhalt in Abstimmung mit Vorstand und Geschäftsführung von Wedel Marketing formuliert wurde. Es gibt eine Variante A und eine Variante B. Eine der beiden Varianten soll beschlossen werden. Variante A zeigt das bisherige Szenario aus den vorhergegangenen Leistungsvereinbarungen auf, Variante B beinhaltet den von der Stadt befristet zu bezuschussenden Auf- und Ausbau eines City-Managements. Die Kompensation kann entweder nach 5 oder nach 4 Jahren erreicht werden. Dieses ist abhängig davon, ob man dem Verein neben der Organisation des Ochsenmarktes auch den Viehauftrieb zum Ochsenmarkt übergibt oder nicht. Letzteses wäre aber erst ab 2018 umsetzbar. Jetzt erteilt der Vorsitzende Herrn Cybulski das Wort.
Herr Cybulski führt aus, dass Gespräche zunächst mit den Fraktionen und anschließend mit der Verwaltung stattgefunden haben. Der Verein hat sein Konzept für ein City-Management vorgestellt. Es ist für Wedel Marketing vorstellbar, den Ochsenmarkt ohne städtischen Zuschuss organisieren und durchführen zu können, wenn die Flächen zur Vermarktung überlassen werden. Dass dabei auch der Ochsenauftrieb selbst durch den Verein erfolgen soll, war nicht Thema in dem Gespräch zwischen Verwaltung und Verein. Grundsätzlich ist auch dieses vorstellbar, so Herr Cybulski, allerdings nicht ohne den erforderlichen Zuschuss durch die Stadt hierfür. Nach Angaben der Stadtverwaltung kostet der Viehauftrieb die Stadt im Jahr rd. 10.000,--€. Das kann der Verein neben den entfallenden 20.000,-- für den Ochsenmarkt nicht auch noch aufbringen. Die Eigenfinanzierung des Ochsenmarktes für den die Stadt bislang 20.000,--€ Zuschuss gewährte, aber ohne Auftrieb, ist für den Verein vorstellbar, ebenso die Eigenfinanzierung eines Citymanagements nach Ablauf von 3 Jahren.
Herr Wleklinski für die Prüfdienste der Stadt merkt an, dass in der Leistungsvereinbarung eine Regelung fehlt, wonach der Verein sich bei Vergaben an das Vergaberecht halten müsse. Andere Zuschussempfänger müssen dieses auch. Da die Stadt einen erheblichen Teil des Gesamtbudgets des Vereins aufbringt, ist eine solche Forderung nach Ansicht der Prüfdienste unumgänglich. Die Leistungsvergabe des Vereins muss transparent werden.
Herr Cybulski entgegnet, dass der Verein mit Ausschreibungen analog zum Vergaberecht in der Vergangenheit nicht nur gute Erfahrungen gemacht hat. Betroffen sind ja i.d.R. die Organisation und Durchführung der Feste bzw. Veranstaltungen. Hier arbeitet der Verein seit Jahren vertrauensvoll und gut mit einer Agentur zusammen. Wenn denn eine entsprechende Vergaberegelung in die Leistungsvereinbarung aufgenommen werden soll, möchte er gerne vorher die Formulierung und die damit verbundenen Konsequenzen sehen und mit der Verwaltung besprechen.
In der sich anschließenden längeren Diskussion werden Herrn Cybulski diverse Fragen gestellt, u.a. die folgenden:
Was ist, wenn eine Eigenfinanzierung des Citymanagements rspkt. eines Citymanagers oder einer Citymanagerin nach 3 Jahren nicht möglich sein sollte?
Es gibt insbesondere in großen Räumen Leerstände. Diese werden i.d.R. von großen Ketten angemietet. Wie soll ein Citymanager oder eine Citymanagerin es schaffen, die Vermieter der Objekte zu bewegen, nicht an die Ketten – und sichere Mietzahler – zu vermieten, sondern ggf. in einer Art Shop – in – Shop – Geschäft z.B. an 10 kleine Gewerbetreibende?
Würde der Verein auch ohne Einrichtung eines Citymanagements auf den Zuschuss Ochsenmarkt in Höhe von 20.000 € verzichten?
Herr Schmidt antwortet, dass Citymanagement mehr ist als die Verwaltung von Leerständen und zeigt anhand von Beispielen auf, was noch zu einem guten Citymanagement gehört. Es geht um die Schaffung von Rahmenbedingungen, wozu zwar auch eine Leerstandsbetrachtung und Vermeidung gehört, aber eben nicht nur. Die Kunden müssen in Wedel durch Anreize gehalten werden. So hat jedes Einkaufszentrum ein entsprechendes Management.
In der weiteren Aussprache erklärt Frau Koschorrek für die FDP-Fraktion, dass ihre Fraktion sich nur sehr schwer vorstellen kann, dass ein City-Management etwas gegen die Ausbreitung von Spielhallen, 1-Euro-Läden, Nagelstudios u.a. unternehmen wird können.
Herr Dr. Bakan für die WSI erklärt, dass die WSI es auch als problematisch erachtet, dass sich die Kompensation über mehrere Folgejahre erstreckt. Dieses wird, so prophezeit Herr Dr. Bakan, zukünftig noch öfters vorkommen, dass zu bestimmten Projekten eine Kompensation nur mittelfristig erreicht werden kann. Das kann sich die Stadt unter den bekannten finanziellen Bedingungen aber nicht leisten. Es stört die WSI auch, dass eine Finanzierung des Citymanagements nicht auf alle betroffenen Schultern gleichermaßen verteilt werden soll, sondern dass die Stadt offenbar einmal mehr den größten Anteil dazugeben soll. Die WSI spricht sich daher für Variante A aus.
Herr Kissig für die CDU-Fraktion führt aus, dass die CDU überzeugt ist, dass die Attraktivität der Bahnhofstraße unbedingt erhalten bleiben und verbessert werden muss, dass Leerstände vermieden werden müssen und dass auf einen guten Angebotsmix geachtet werden muss. Ziel des Citymanagements ist nicht die Vermarktung vorzunehmen, sondern vielmehr bei den Eigentümern der Bahnhofstraßenimmobilien Überzeugungsarbeit zu leisten, wie wichtig z.B. ein guter Branchenmix auch für die Eigentümer selber ist. Es muss ein „Wir-Gefühl“ entwickelt werden. Wenn denn nach 3 Jahren festgestellt wird, dass das Konzept nicht aufgegangen ist, wird das Projekt ohne Wenn und Aber gestoppt. Ob ein Ochsenauftrieb unbedingt auch vom Verein organisiert werden muss, muss abgewartet werden. Hier kann sich die CDU beides vorstellen. Sicher ist jedenfalls, so Herr Kissig, sind die Kunden erst einmal weg, sind sie weg und bleiben auch weg.
Herr Cybulski sagt noch einmal deutlich, dass in Wedel eine gerade noch akzeptable Situation anzutreffen ist. Aber neben anderen Strömungen und Bedingungen wie die Nähe zu Hamburg darf auch nicht die Digitalisierung vergessen werden. Diese wird in den nächsten Jahren eine wesentliche Rolle spielen. Wenn jetzt nichts gemacht wird, wird es in Wedel schlechter werden. Da ist sich Herr Cybulski sicher. Ein gutes Beispiel ist die Stadt Elmshorn. 12 Jahre nach Installation nimmt das Citymanagement im Jahr einen guten 6-stelligen Betrag ein.
In der andauernden Aussprache erläutert Herr Lieberknecht auf Nachfrage kurz das Vertragskonzept mit einem möglichen Hafenbetreiber. Diesem, so Herr Lieberknecht ist bekannt, dass es hinsichtlich des Hafenfestes z.B. Einschränkungen für den Betreiber bezüglich eigener Veranstaltungen geben wird. Entsprechende vertragliche Regelungen sind vorgesehen.
Fazit für Herrn Dr. Murphy nach der bisherigen Debatte ist: Das Konzept klingt charmant. Wenn der Verein dieses allein umsetzen möchte, sehr gerne. Aber da die Stadt erhebliche Zuschüsse leisten soll, sieht er das Ganze kritisch, auch unter dem Aspekt des „Wir-Gefühls“. Wieso sollte ein Eigentümer einer Immobilie darauf verzichten, einen guten Discounter o.ä. als Mietpartner zu wählen und stattdessen mühevoll mit mehreren Einzeländern, die wenig Platzbedarf haben, eine Vielzahl von Verträgen abzuschließen. Soviel „Wir-Gefühl§ traut Herr Dr. Murphy den Eigentümern und Vermietern in der Bahnhofstraße nicht zu.
Der Ausschuss beschließt nach Beendigung der Aussprache über Variante B mit 5:8:0 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):
Beschluss
Variante B wird abgelehnt.
Jetzt beschließt der Ausschuss über Variante A einstimmig:
Beschluss
Der Rat beschließt, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing mit einem darin festgeschriebenen jährlichen Zuschussbetrag in Höhe von 95.000,--€ für eine Laufzeit von 3 Jahren vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2019 zu verlängern.
