07.11.2016 - 7 Wahl von Schiedsfrauen oder Schiedsmänner...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 07.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Aufgrund der Kritik im letzten Rat zum seit mehr als 10 Jahre praktiziertem Verfahren hinsichtlich der Verwaltungsvorschläge zur Nachwahl der Schiedsleute ist das Thema heute auf seinen Vorschlag in die heutige Tagesordnung aufgenommen worden, so Herr Schmidt.
Die Verwaltung hat die Signale verstanden und hat kein Problem damit, bei zukünftigen Nachwahlen eine entsprechende Veröffentlichung vorzunehmen, so dass sich auch unerfahrene Interessierte um das Amt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes bewerben können.
Das bisherige Verfahren, nämlich hierauf zu verzichten, wurde aus rein pragmatischen und wirtschaftlichen Gründen gewählt. Beide seit langer Zeit im Amt befindliche Schiedsleute hatten Interesse an einer Fortsetzung ihrer Arbeit. Da es in keinem Fall zu Beschwerden oder Misstönen hinsichtlich der Arbeit der Schiedsleute gekommen war, sondern eher im Gegenteil die Arbeit als gut und zielführend bewertet wurde, sah die Verwaltung aus o.g. Gründen keine Problem darin, von vornherein die beiden bisherigen Kandidaten vorzuschlagen und auf eine Veröffentlichung zu verzichten.
Herr Wuttke möchte wissen, ob es weitere Verfahren mit „Soll“-Vorschriften gibt, bei denen die Verwaltung auf eine Veröffentlichung verzichtet und damit weiteren Interessierten die Möglichkeit einer Bewerbung genommen hat. Wie schon im Rat ausgeführt, hätten die Grünen – unabhängig von der Anerkennung der guten Arbeit der amtierenden Schiedsleute – die Möglichkeit einer weiteren Auswahl aus einem größeren Kreis von Bewerbern gut gefunden.
Er bittet um schriftliche Beantwortung.
In der weiteren Diskussion erklärt Herr Kissig, dass er das gewählte Verfahren der Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehen kann, allerdings meint auch Herr Kissig, hätte das Ganze unter Wegfall des Zeitdrucks in Ruhe angegangen werden können.
Herr Schmidt sagt die schriftliche Beantwortung der Frage Herrn Wuttkes zu und sagt zu, dass bei der nächsten anstehende Nachbesetzung der Schiedsleute nicht auf eine Veröffentlichung verzichtet werden wird.
