07.11.2016 - 8.1 Bericht der Verwaltung zu Beschlüssen , Prüfauf...

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Herr Schmidt kündigt für den nächsten Rat eine Beschlussvorlage an, die aus Zeitgründen nicht mehr im HFA vorgelegt werden konnte. Es geht um eine Optionserklärung zu § 27 Abs. 22 des Umsatzsteuergesetztes. Durch die Erklärung wird bis Ende 2020 der alte Rechtsstand zur Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt beibehalten. Hintergrund ist, dass Auswirkungen und Auslegungen des neuen § 2b des Umsatzsteuergesetztes noch nicht absehbar sind. Die Erklärung muss bis 31.12.2016 abgegeben werden.

 

Herr Schmidt berichtet von einem Gespräch mit Vertretern der Medienanstalt für Schleswig-Holstein und Hamburg zu wedel.de. Marginale Änderungen bei wedel.de sind erforderlich. Hierüber wird er im nächsten HFA ausführlicher berichten.