01.12.2016 - 5 Brückenerneuerung Hetlinger Binnenelbe

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider erkundigt sich nach der Rechtslage und ob die betroffenen Anwohner An­sprüche gelten machen können.

Die Verwaltung antwortet, dass in der Beschlussvorlage die Rechtslage dargelegt ist und sie diesen Standpunkt unverändert vertritt.

Die CDU hoffte auf eine gütliche Einigung mit allen Anwohnern und fragt, ob ausreichend verhandelt wurde.

Herr Dr. Thöm sagt, dass man Kompromisse finden, aber auch die Zumutungen und Rechts­ansprüche der Betroffenen gegen die Kosten einer Ersatzbrücke abwägen müsse.

Herr Lieberknecht erläutert, dass die Verwaltung noch weitere Gespräche mit den Be­troffenen führen wird.

Die SPD stimmt der Beschlussvorlage ohne Ersatzbrücke zu.

Der Vorsitzende berichtet, dass es auch günstigere technische Möglichkeiten für einen Be­helfsweg gebe, wie z.B. Rohre.

Herr Ulbrich ist erstaunt, dass der Ausschuss überhaupt diskutiert. Der Brückenbau bedeu­tet für die Betroffenen lediglich Unannehmlichkeiten, die nur für 4 Monate hingenommen werden müssten.

Ähnlich sieht es die WSI, die darauf hinweist, dass die Baumaßnahme außerhalb der Saison erfolgt und die Gasstätte teilweise saisonbedingt geschlossen hat.

Der Ausschuss ist sich einig, dass die Brücke gebaut werden soll. Die CDU erwartet eine andere Lösung für die Anwohner in der Bauzeit.

Man einigt sich darauf, die Kosten für eine Behelfsbrücke in den Haushalt einzuwerben. Dann diskutiert der Ausschuss kontrovers, ob ein Sperrvermerk auf die Zusatzkosten oder auf die Gesamtkosten eingerichtet werden soll.

 

Es wird der Antrag gestellt, über den Beschlussvorschlag wie folgt abzustimmen:

 

Der Umwelt-, Bau und Feuerwehrausschuss beschließt, die Brücke über die Hetlinger Binnenelbe im Zuge der Straße Langer Damm in unveränderter Lage herzustellen.

 

Die Erschließung der südlich der Brücke gelegenen Grundstücke erfolgt während der Bauphase über die Deichverteidigungsstraße. Der motorisierte Ausflugsverkehr zum Gaststättenbetrieb Fährmannsand muss für die Dauer der Bauzeit eingestellt werden.

Die Bauarbeiten werden aus diesem Grund außerhalb der Hauptsaison durchgeführt, voraussichtlich von Oktober 2017 bis April 2018.   

 

Der Kostenanteil für 2017 wird um 150.000 € (für die Behelfsbrücke) auf 620.000 € erhöht und mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Der Antrag wird mit 8 Ja / 2 Nein / 2 Enthaltungen angenommen.

 

 

Herr Höpermann hatte sich als befangen erklärt und für die Beratung und Beschlussfassung den Ratssaal verlassen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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