03.11.2016 - 7 Straßenbau Rudolf-Höckner-Straße (südliches Tei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 03.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schneider erkundigt sich wer beitragspflichtig ist. Die Verwaltung antwortet, alle Anlieger, die an diesem Straßenabschnitt liegen.
Die Grünen findet es kritisch, dass die Stadt ein Grundstück mit der Bedingung verkauft, dass das Straßenteilstück als Zufahrt gebaut wird. Es sei ungerecht, dass Fremde für den Investor zahlen müssen. Sie werden nicht zustimmen.
Frau Woywod erwidert, dass dies ein Ratsbeschluss ist.
Der Bürgermeister erläutert, dass der Ausbau aber vertraglich vereinbart ist. Der Ausbaubeitrag wiederum richtet sich nach dem KAG (Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein) und dem Ortsrecht. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, den Beitrag zu erheben, und darf nicht auf ihn verzichten.
Die Grünen meinen, dass aber der Investor zahlen könnte. Die Anlieger haben den Kaufvertrag nicht gemacht. Herr Dr. Sonntag fragt nach der Anzahl der Anlieger. Die Verwaltung antwortet vier, wovon der Investor der größte ist.
Der Bürgermeister stellt fest, dass die Anlieger in der Regel nicht von Straßenausbaubeiträgen begeistert sind. Damals hätte es die Möglichkeit gegeben, den Investor ganz heranzuziehen. Dann hätten die Kosten alle Steuerzahler getragen, da der Kaufpreis entsprechend gesunken wäre. Jetzt ist es nicht mehr änderbar.
Frau Boettcher berichtet, dass der Denkmalschutz beteiligt worden wäre. Hiernach wird das vordere Drittel der Rudolf-Höckner-Straße als historisch erhaltenswert bewertet. Der jetzige Bauabschnitt liegt außerhalb dieses Bereichs.
Frau Jungbludt behauptet, dass die vertraglichen Details nicht im Rat besprochen worden seien.
Frau Woywod erklärt, dass im Grundstückskaufvertrag vereinbart ist, dass die Straße spätestens bis zum 31.12.2016 ausgebaut werden muss. Diese Frist wurde auf den 30.06.2016 verlängert.
Die CDU ist überrascht über die Diskussion, da dies von der Politik schon lange beschlossen ist. Alles noch einmal aufzurollen helfe niemanden.
Frau Jungbludt stellt einen Antrag auf Vertagung, der mit 3 Ja / 8 Nein / 2 Enthaltungen abgelehnt wird.
Der Ausschuss beschließt mit 9 Ja / 3 Nein / 1 Enthaltung:
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt, den Straßenbau für die Rudolf-Höckner-Straße (südwestliches Teilstück) entsprechend dieser Beschlussvorlage und der beigefügten Tabelle (Bauprogramm) durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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234,1 kB
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142 kB
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25,1 kB
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