13.10.2016 - 7 Wiederwahl der Schiedsfrau und des stellvertret...

Reduzieren

Herr Schmidt trägt die Beschlussvorlage vor.

 

Herr Wuttke richtet das Wort an die anwesenden zu wählenden Frau Fitschen und Herrn Schlarbaum und erklärt ihnen gegenüber, dass seine folgenden Ausführungen sich in keiner Weise gegen sie als jeweilige Person richten, sondern vielmehr gegen das von der Verwaltung durchgeführte Verfahren der Nachwahl der Schiedsleute.

 

Sodann zitiert Herr Wuttke aus der Beschlussvorlage der Verwaltung. Die Verwaltung weist in ihrer Begründung selber darauf hin, so Herr Wuttke, dass die zuständigen Gemeinden in geeigneter Weise bekannt machen sollen, dass eine Wahl der Schiedsleute ansteht, so dass  interessierte Personen sich zur Wahl stellen können. Die Verwaltung erklärt in der Begründung weiter, dass diese Veröffentlichung nicht stattgefunden hat, weil beide Schiedsleute ein Interesse an einer Wiederwahl bekundet hatten und ggf. neue Schiedsleute nicht den umfassenden Erfahrungsschatz haben würden, wie die beiden langjährig im Amt befindlichen Schiedsleute Fitschen und Schlarbaum.

 

Herr Wuttke bittet den Bürgermeister um Auskunft, ob und inwieweit man bei einer gesetzlichen Soll-Vorschrift von den Vorgabe abweichen darf.

 

Zu der Aussage, dass ggf, neu und erstmalig Gewählte nicht den Erfahrungsschatz haben würden, stellt Herr Wuttke fest, dass dieses bei allen Neuwahlen so ist. Im Umkehrschluss könnte man die Argumentation der Verwaltung so auslegen, dass die gewählten Räte ein lebenslanges Recht der Mitarbeit haben müssten, weil ansonsten bei einer evtl. Nichtwiederwahl die nicht wieder Gewählten ihr gesamtes Wissen auch mitnehmen würden. Die weitere Begründung der Verwaltung, dass ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren die Nachbesetzung verzögern würde, lässt Herr Wuttke nicht gelten. Er stellt fest, dass die Amtszeit der bislang Amtierenden ohnehin schon abgelaufen ist und beide bis zu einer Nachbesetzung ihre Aufgaben weiter wahrnehmen werden.

 

Aus allen genannten Gründen, so Herr Wuttke, werden die Grünen den Beschlussvorschlag nicht ablehnen, sich aber der Stimme enthalten. Er betont abschließend noch einmal, dass es dabei in keiner Weise um die Arbeit oder die Personen der zur Wiederwahl Vorgeschlagenen gehe. Die grünen vertreten aber die Auffassung, dass die Verwaltung Soll-Vorschriften nicht einfach unter den Teppich kehren darf.

 

Herr Schmidt antwortet auf die Frage Herrn Wuttkes, dass im Einzelfall bei besonderer Begründung auch von einer Soll-Vorschrift abgewichen werden darf. Er regt an, dass Thema in nächsten Haupt- und Finanzausschuss näher zu erörtern. Die Kritik nehme er an, so Herr Schmidt und er sagt zu, dass nach dem nächsten Ablauf der Amtszeit der Schiedsleute die Veröffentlichung und das Auswahlverfahren umgesetzt werden.

 

Herr Eichhorn schließt sich für die SPD-Fraktion den Ausführungen Herrn Wuttkes an. Auch die SPD-Fraktion, so Herr Eichhorn, kann den Ausführungen der Verwaltung in der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Nach Meinung der SPD hat die Verwaltung hier undemokratisch und an der Politik vorbei agiert. Es mag sicher so, wie jetzt passiert, nachgewählt werden können. Aber für die SPD ist es eine Frage des Stils, wie die Verwaltung in diesem Fall mit der Politik umgegangen ist. Die SPD 4erwartet, dass bei zukünftigen Nachbesetzungen das gesetzlich vorgegebene Verfahren eingehalten wird.

 

Da es keine weiteren Wortbeiträge gibt, beschließt der Rat jetzt mit 23:0:5 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):

 

Beschluss

 

Der Rat der Stadt Wedel wählt für den Schiedsamtsbezirk Wedel als Schiedsfrau

 

Frau Ilona Fitschen, Gerhart-Hauptmann-Straße 51, 22880 Wedel

 

und als ihren Stellvertreter

 

Herrn Peter Schlarbaum, Gertrud-Seele-Weg 5, 22880 Wedel.

 

 

Der Stadtpräsident und der Bürgermeister gratulieren Frau Fitschen und Herrn Schlarbaum im Namen des Rates und der Stadtverwaltung zu ihrer Wiederwahl und überreichen ihnen Blumen.

 

 

 

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?SILFDNR=1034&TOLFDNR=20900&selfaction=print