12.07.2016 - 8 Verkauf von mit Erbbaurechten belasteten städti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 12.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaft und Steuern
Frau Czerney erläutert, unterstützt durch eine kurze Powerpointpräsentation, was Erbbaurecht ist und was dieses im Einzelnen bedeutet, worin sich Bodenrichtwert von Verkehrswert unterscheidet und auf welcher jeweiligen Grundlage die Werte festgelegt werden.
Der Ausschuss beschließt anschließend einstimmig:
Beschluss
Der Rat der Stadt Wedel beschließt,
1.) die Aufhebung des Beschlusses vom 16.12.2004 (Vorlage 107/04) über den Verkauf von mit Erbbaurechten belasteten städtischen Grundstücken und
2.) soweit kein öffentliches Interesse entgegensteht, wird allen Erbbauberechtigten städtischer Wohngrundstücke bzw. deren Kindern, die Möglichkeit des Erwerbs des Grundstückes zu folgenden Konditionen gewährt:
Grundlage des Kaufpreises soll der aktuelle Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Kreises Pinneberg zuzüglich eines Aufschlages in Höhe der durchschnittlichen Bodenrichtwertveränderung der vergangenen vier Jahre plus 1/3 des Gebäudewertes zum Zeitpunkt des Kaufangebotes sein.
Frau Jacobs-Emeis bittet, dem Protokoll einen Lageplan, aus dem alle in der Hand der Stadt befindlichen Erbbaugrundstücke gekennzeichnet sind, beizufügen. Dieses sagt die Verwaltung zu.
