21.07.2016 - 10.3.1 Anregung eines Einwohners

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Herr Schmidt erklärt, dass die als „Eingabe an den Rat“ bezeichnete Anregung eines Wedeler Bürgers keine Eingabe an den Rat i.S.der GO ist. Außerdem ist für die Stadtsparkassenangelegenheit der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse zuständig und nicht der Rat. Er leitet das Schreiben daher an den Verwaltungsrat weiter und wird den Adressaten entsprechend informieren.