21.07.2016 - 9 Verkauf von mit Erbbaurechten belasteten städti...

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Herr Dr. Bakan trägt auch diese Beschlussvorlage vor.

 

Nach kurzer Debatte und nochmaliger Zusammenfassung des Sachverhaltes durch den Bürgermeister beschließt der Rat einstimmig:

 

Beschluss

 

Der Rat der Stadt Wedel beschließt,

 

1.)  die Aufhebung des Beschlusses vom 16.12.2004 (Vorlage 107/04) über den Verkauf von mit Erbbaurechten belasteten städtischen Grundstücken und

 

2.)  soweit kein öffentliches Interesse entgegensteht, wird allen Erbbauberechtigten städtischer Wohngrundstücke bzw. deren Kindern, die Möglichkeit des Erwerbs des Grundstückes zu folgenden Konditionen gewährt:

 

Grundlage des Kaufpreises soll der aktuelle Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Kreises Pinneberg zuzüglich eines Aufschlages in Höhe der durchschnittlichen Bodenrichtwertveränderung der vergangenen vier Jahre plus 1/3 des Gebäudewertes zum Zeitpunkt des Kaufangebotes sein.