21.07.2016 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
31.Sitzung des Rates
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 21.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Es melden sich 3 Personen zu Wort.
Zuerst ergreift Frau Philippi aus Rissen das Wort und erklärt, dass sie sich heute dem Rat der Stadt Wedel vorstellen möchte. Ihr Name sei Sabine Maria Philippi. Der Rat möge wegen weiterer Informationen ab morgen bitte die Presse aufmerksam verfolgen. Weitere Wortbeiträge ihrerseits erfolgen nicht.
Die 2. Person, der dem Rat bekannte Herr Pflüger, erklärt, dass er die Fahrradstreifen in der Bahnhofstraße begrüße und fragt, ob man die Radfahrer im Parkplatzbereich der Welau-Arcaden mehr kontrollieren könnte, weil diese vielfach rechtswidrig den Bürgersteig benutzen würden.
Der Bürgermeister antwortet, dass dieses Aufgabe der personell nicht gerade gut ausgestatteten Polizei sei. Die Stadtverwaltung hat hierauf keinen Einfluss. Er rät dem Fragesteller, sich diesbezüglich an das Polizeirevier Wedel zu wenden.
Herr Pflüger stellt die nächste Frage. Er möchte wissen, ob für die im neuen Hafen anlegenden Traditionsschiffe Hafengebühren erhoben werden. Herr Schmidt antwortet, dass dieses noch nicht der Fall ist, aber ab der Aufnahme des Hafenbetriebs geplant sei.
Die 3. Fragestellerin, Frau Menau, bittet um Verdeutlichung des Sachverhaltes bezogen auf die Beschlussvorlage 046/2016 – Verkauf von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken -. Nachdem Herr Schmidt die Beschlussvorlage erläutert hat fragt Frau Menau, ob bei dem geplanten Verfahren berücksichtigt wurde, dass viele der Erbbaunehmer ihre Häuser sehr gut saniert und ausgebaut haben und der Wert dadurch gegenüber dem ursprünglichen Wert erheblich gestiegen ist. Durch diesen Umstand würde der Kaufpreis für die Erbbaunehmer bei geplantem Kauf des Grundstückes steigen, obwohl sie selber Diejenigen waren, die zu der Wertsteigerung beigetragen hatten.
Herr Schmidt erklärt, dass ja die Stadt aber auch 2/3 des realen Gebäudewertes erstatten muss. Er regt an, dass sich die Fragestellerin für weitere Detailfragen direkt an den zuständigen Fachdienst wenden sollte.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
