02.06.2016 - 8 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
30. Sitzung des Rates
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 02.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Der Bürgermeister trägt die Beschlussvorlage vor.
Herr Rüdiger verliest die Fragen der SPD-Fraktion zu dem TOP. Die Anfragen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.Herr Schmidt antwortet wie folgt.
Zu Frage 1:
Bis zum 31.12.2015 wurden nach vorläufiger Jahresrechnung 12.75.123,38 für die Sanierung aufgewendet. Es sind weitere Sanierungen in Höhe von ca. 9.000.000 zu erwarten. Nach heutiger Kenntnis sind die Mittel von Exxon auch unter Berücksichtigung einer erheblichen eingeplanten Reserve für weitere Sanierungen auskömmlich.
Zu Frage 2:
Im Zuge der Sanierung der Hauptfläche wurden die Flächen für die Straße bereits
bis in die Tiefe saniert, in der die Entwässerungsrohre verlegt werden sollen.
Daher kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen
werden, dass bei der Herstellung der Entwässerungsanlage Arbeiten im
unsanierten Bodenbereich vorgenommen werden müssen.
Zu Frage 3:
Im vertraglich vereinbarten Sanierungsentgelt ist ein Betrag für unvorhergesehenes
vereinbart. Dieser Betrag musste bisher noch nicht in Anspruch genommen werden,
und steht somit noch vollumfänglich zur Verfügung.
Zu Frage 4:
Es ist geplant, den Bauablauf so zu terminieren, dass die Grundstücke, die zuerst
verkauft werden sollen, auch zuerst erschlossen werden. Dennoch soll jetzt der
Auftrag für die gesamte „städtische“ Erschließung (Straße und Entwässerung) erteilt
werden. Nur so kann eine Erschließung der ersten Teilflächen noch in diesem Jahr
erfolgen. Der Bauzeitenplan sieht vor, die Erschließungsanlage im Wesentlichen 2017
fertig zu stellen.
Die für den gesamten Auftrag benötigten Haushaltsmittel müssen vor
Auftragsvergabe zur Verfügung stehen. Daher ist es notwendig, die fehlenden Mittel
überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Da sie erst 2017 kassenwirksam werden,
reicht die Bereitstellung als Verpflichtungsermächtigung.
Nach kurzer weiterer Beratung, in der die Verwaltung Fragen der Ratsmitglieder beantwortet, beschließt der Rat einstimmig:
Beschluss
Der Rat beschließt für den Bau der Infrastruktur im BusinessPark Elbufer (Straße und Entwässerung) überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.016.000 € für 2017 bereit zu stellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Budget 3154-01706 (Bau weiterer Unterkünfte).
Der Ansatz reduziert sich daher von 3.360.000 € (bereits durch BV/2016/038/1 von 4.320.000 € um 960.000 € gekürzt) auf 344.000 €.
