02.06.2016 - 7 Kompensation der gekürzten Kreditermächtigung 2016

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Der Bürgermeisterträgt die Beschlussvorlage  vor mit dem Hinweis, dass die ursprüngliche Verwaltungsvorlage vom HFA nicht empfohlen wurde. Die Verwaltung legt daher heute eine neue BV vor, in der es eine Variante A und eine Variante B gibt. Ihm geht’s darum, dass durch  die Maßnahmen aus Variante A oder B die Vorgaben des Innenministers kompensiert werden können.

 

Herr Kissig macht noch einmal deutlich, dass die CDU nicht zustimmen wird, da die CDU dem Haushalt auch nicht zugestimmt hatte. Das, was seitens des Innenministers kritisiert wurde, hatte auch die CDU kritisiert. Die hohen Investitionskosten im Bereich Bau von Wohnunterkünften hätte man durch andere Varianten niedrig halten können. Durch das reine  Schieben von Maßnahmen wird jetzt schon der Haushalt 2017 belastet. Die Situation ist eine politische Bankrotterklärung der Parteien, die den Haushalt mit den jetzt kritisierten Bereichen beschlossen haben, nun aber selber keine Vorschläge zur Kompensation vorlegen können und die Verwaltung mit dem Problem allein lassen.

 

Herr Herrmann für die FDP-Fraktion stimmt den Aussagen Herrn Kissigs voll zu. Er stellt den folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung soll sich doch noch einmal dem  Investorenmodell für die Errichtung von Wohnunterkünften nähern und sich Gedanken über besondere Bedingungen machen, z.B. über bestimmte Regelungen zugunsten der Stadt bei der Grundstücksvergabe im Wege der  Erbpacht.

 

Mit diesem Verfahren würde die Stadt den Forderungen des Innenministeriums im besten Sinne Folge leisten, da die Kreditaufnahme wesentlich sinken würde.

Die heute erneut vorgelegten Vorschläge der Verwaltung hält Herr Herrmann für wenig seriös.

 

Herr Wuttke hofft mit Blick auf die Aussagen Herrn Kissigs, dass die CDU nach der Sommerpause endlich mal mit anderen Argumenten kommt. Andere als der staatstragende Haufen der CDU-Fraktion haben mehr Verantwortung gezeigt und den Haushalt beschlossen. Das muss nun auch endlich die CDU akzeptieren.

 

Zu dem Antrag der FDP-Fraktion stellt  Herr Wuttke die Frage in den Raum, ob beim heutigen Thema „Kompensationsvorschläge“  der Antrag der FDP überhaupt gestellt werden kann. Es geht hier und heute nicht um Finanzierungsmodelle für die Errichtung von Wohnunterkünften, sondern um Kompensation der Forderungen des Innenministeriums. Die Grünen werden der Variante A zustimmen, da die geplante Unterkunft in der Heinestraße ohnehin nicht mehr in 2016 errichtet werden wird. Sollte es für Variante A keine Mehrheit geben, würden die Grünen auch der Variante B zustimmen.

 

Herr Dr. Murphy zitiert aus dem Schreiben des Innenministeriums. Danach sind die geplanten Investitionen für den Bau von Wohnunterkünften gar nicht allein- oder hauptverantwortlich für die Beschränkung der Kreditermächtigungen. Daraus kann geschlossen werden, dass das Innenministerium gar nicht erwartet, dass die Kreditaufnahmen, die für den Bau von Wohnunterkünften geplant waren, sämtlich eingestampft werden müssen. Die Kompensation ist durchaus durch andere Maßnahmen erreichbar. An die FDP gewandt, stellt Herr Dr. Murphy fest „Man muss auch mal verlieren können.“

 

Herr Dr. Bakan erklärt für die WSI, dass die WSI bis auf einige kräftige Formulierungen inhaltlich den Aussagen Herrn Wuttkes zustimmt. Auch die WSI ist überzeugt, dass ein Schieben der Maßnahme Heinestraße nicht schädlich ist, aber hilft, den Forderungen des Innenministeriums nachzukommen. Die WSI könnte heute beiden Varianten zustimmen.

 

Herr Kissig merkt auf den Wortbeitrag Herrn Wuttkes an, dass er sehr dankbar ist, dass Herr Wuttke und die Grüne – Fraktion der CDU-Fraktion erlauben, ihre staatsrechtlich verankerten Rechte wahrnehmen zu dürfen so abzustimmen wie sie möchten. Er stellt außerdem noch einmal heraus, dass die CDU den Haushaltsentwurf sehr lange mitgetragen hat. Erst, als das Investorenmodell abgelehnt wurde, hatte sich die CDU von dem Haushalt aufgrund der hohen geplanten Kreditaufnahmen abgewendet. Die Unterkünfte hätten fast ohne städtische Kosten errichtet werden können.

 

Herr Eichhorn führt aus, dass es ja stimme, wenn die CDU sagt, dass ein Schieben den Haushalt nicht wirklich sanieren würde. Dennoch wird die SPD dem zustimmen. Die Politik insgesamt ist aufgefordert, sich sehr ernsthaft mit der Sanierung des Haushaltes zu befassen.

 

Herr Grabau meint, dass  endlich mit dem Märchen aufgehört werden muss, durch ein Investorenmodell würden der Stadt keinerlei Kosten entstehen. Das mag zunächst ja stimmen, aber später, wenn die Stadt für ggf. eigene weitere Nutzungen abgewöhnte und ramponierte Gebäude zurückkaufen und sanieren muss, wird es teuer für die Stadt.

 

Auf die Frage Herrn Herrmanns zu dem Prüfauftrag Herrn Wuttkes, ob der FDP-Antrag unter diesem TOP behandelt werden kann, erklärt Herr Kissig, dass seines Erachtens der FDP-Antrag ein Vorschlag zu einer anderen Art der Kompensierung der Innenminister-Vorgaben ist und damit sehr wohl hier und heute gestellt werden kann. Gegen diese Meinung erhebt sich kein Widerspruch.

 

Frau Jacobs-Emeis bittet, dass Herr Herrmann seinen Antrag zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen möge. Die SPD kann hierüber heute nicht entscheiden.

 

Es entsteht eine kurze Diskussion darüber, wo und wann und in welcher Form der FDP-Antrag behandelt werden sollte. Herr Dr. Bakan kann sich vorstellen, den Antrag in die Haushaltsberatungen für den  Haushalt 2017 aufzunehmen. Heute könnte nach Meinung Herrn Dr. Bakans über die Varianten abgestimmt werden.

Herr Kloevekorn schlägt vor, den Antrag Herrn Herrmanns als Variante C in die Beschlussvorlage aufzunehmen. Frau Jacobs-Emeis verlangt dann dazu eine Abstimmung, ob  der FDP-Antrag als Ergänzung mit Variante C in die Beschlussvorlage aufgenommen werden soll. Herr Kissig schlägt vor, die Beschlussvorlage in den HFA am 13.6. zu schieben und  den formulierten schriftlichen Antrag der FDP-Fraktion ebenfalls. Herr Kloevekorn kann sich auch eine Vorberatung im HFA vorstellen um danach im  Juni - oder Juli-Rat zu entscheiden. Damit hätten die Fraktionen auch noch genügend Beratungszeiten zur Verfügung. Frau Kärgel fragt, was diese Zeitverschwendung soll. Es wird durch nochmalige Beratungsrunden kein wesentlich anderes Ergebnis erzielt werden. Herr Schmidt führt aus, dass es der FDP mit dem gestellten Antrag um das Gebäude Steinberg gehen würde. Dieses spielt bei den Kompensationsvorschlägen gar keine Rolle. Daher könnte heute über die Varianten A  oder B abgestimmt und der Antrag der FDP im nächsten Rat behandelt werden.

 

Aufgrund der vorangegangenen Debatte beantragt Herr Herrmann jetzt, die Beschlussvorlage und seinen Antrag  in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Der Rat beschließt über den Verweisungsantrag Herrn Herrmanns mit 12:18:1 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):

 

Beschluss

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Jetzt beschließt der Rat über Variante A der Beschlussvorlage  mit 11:20:0 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):

 

Beschluss

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Nun beschließt der Rat über Variante B mit 18:13:0 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):

 

Beschluss

 

Der Rat beschließt die folgenden im Haushalt 2016 eingeplanten Investitionsmaßnahmen nicht durchzuführen, sondern diese in das Haushaltsjahr 2017 zu verschieben:

 

        Variante B:

 

        5110-02702  Zuschuss an Sanierungsträger Stadthafen 1.735.200 €

 

 

Weiterhin wird beschlossen, die eingeplante Verpflichtungsermächtigung bei der Leistung 3154-01706 „Bau weiterer Unterkünfte“ um 960.000 € auf 3.360.000 € zu reduzieren.

 

 

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