02.06.2016 - 9.4 Städtische Wohnunterkunft Heinestraße - Ablehnu...

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Herr Wuttke erklärt, dass die Grünen sich darüber gewundert haben, dass die Verwaltung die Vorlage nicht erneut  vorgelegt hat. Mit der Ablehnung im Planungsausschuss wurde ein Satzungsbeschluss zu einem ansonsten fertigen B-Plan verhindert. Die Kosten für das B-Plan-Verfahren sind ohnehin schon entstanden. Er hofft, so Herr Wuttke, dass die Beschlussvorlage im nächsten Planungsausschuss wieder vorgelegt wird.

 

Herr Dr. Murphy ist bass erstaunt über das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion. Die Argumente der SPD hat er bis heute nicht verstanden. Welche Folgen hat es, wenn es keinen B-Plan gibt? Eine unglückliche Folge wäre, so Her Dr. Murphy, dass, wenn die geplante Unterkunft dort errichtet wird, diese nach Nutzungsende keiner anderen Bestimmung zugeführt werden darf. Vor Kurzem hat die SPD-Fraktion noch gesagt, dass mit dem Bau der Flüchtlingsunterkünfte und deren anschließender Nutzung als bezahlbarem Wohnraum die Keimzelle für den öffentlichen Wohnungsbau entstehen könnte. Und nun lehnt die SPD-Fraktion den B-Plan ab. Diese Unlogik hat er nicht verstanden und bitte die Fraktionsvorsitzende um eine Erklärung.

 

Nachdem Herr Funck sich für die WSI-Fraktion den Worten Herrn Dr. Murphys anschließt, führt Herr Eichhorn aus, dass er die Irritationen sehr gut nachvollziehen kann. Die Argumente gegen den B-Plan waren für die SPD zum einen die Kostenfrage und zum anderen die Tatsache, dass nach § 34 BauGB auch ohne B-Plan  gebaut werden kann. Dass dadurch allerdings eine Nachnutzung ausgeschlossen wird, wusste die SPD nicht. Aufgrund dieser Tatsache würde die SPD heute anders entscheiden.