02.06.2016 - 3 Schriftliche Anfragen

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Es liegen 3 Anfragen vor.

 

  1. Anfrage der Grüne-Fraktion zum Antrag der Grüne-Fraktion aus der Ratssitzung vom 28.April, in der Geschäftsordnung für den Rat einen Passus zu paritätischer Besetzung aufzunehmen. Die Anfrage ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Frau Jungblut verliest die Anfrage.

 

Herr Schmidt antwortet, dass er keinen Widerspruch angekündigt, sondern seine rechtlichen Bedenken geäußert hatte. Wenn der Gesetzgeber einen solchen Passus hätte haben wollen, wäre dieser schon in der Gemeindeordnung verankert gewesen. Die Gemeindeordnung regelt diesen Fall aber nicht.

 

Frau Jungblut zitiert aus § 15 des Gleichstellungsgesetztes und resümiert, dass mit den dort enthaltenden Regelungen die Aufnahme einer Regelung zu einer paritätischen Besetzung bei den politischen Ämtern und Mandaten möglich sein könnte. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wedel habe das Ansinnen der Grünen im Übrigen auch unterstützt.

 

Herr Schmidt erklärt, dass die Gleichstellungsbeauftragte ihm die Information hat zukommen lassen, dass der von Frau Jungblut zitierte Paragraf sich aber nicht auf politische Ämter und Gremien bezieht, sondern auf Ausschüsse und Gremien der Verwaltung.

 

  1. Anfrage der Grüne-Fraktion zu den Betriebskostenzuschüssen des Kreises zu den Kitas.

 

Auch diese Anfrage ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Frau Kärgel verliest die Anfrage, Herr Schmidt antwortet wie folgt:

Zu Frage 1 der Anfrage:  Ja.

Zu Frage 2 der Anfrage:  Er verliest die Antwort des Landrates, die dem    

                                  Protokoll ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

Zu Frage 3 der Anfrage:  39 %

Zu Frage 4 der Anfrage:  Wenn Wirtschaftskraft mit Steuerkraft gleichgesetzt

                                   werden kann, lautet die Antwort: Ja.

Zu Frage 5 der Anfrage:  Zuletzt 2010 von 37,7 auf 39 %.

Zu Frage 6 der Anfrage:  Zuletzt 2006.Maßgeblich war die damalige

                                  Ankündigung des Kreises, die Aufgaben  um Kita- 

                                  Sozialstaffeln und Büchereien nicht mehr

                                  wahrnehmen zu wollen.

Zu Frage 7 der Anfrage:   Dem Haushalt flössen unmittelbar vom Kreis keine

Zuschüsse zu, da diese den Trägern zustehen und   direkt dorthin gezahlt werden.

Die besagten 40.000 € Zuschuss des Kreises betreffen ausschließlich die Defizitzuschussempfänger. Wenn also der Kreis seine Zuschüsse auf 5% der Betriebskosten anheben würde, bekämen diese Träger in Summe nicht 40.000 €, sondern ca. 440.000 € (bei 8.800.000 € Gesamtaufwand 2016). Mittelbar wäre natürlich der städtische Haushalt entlastet, weil unser Zuschuss sinken könnte.

Der Kreis würde allerdings ggf. auch erhöhte Zuschüsse an die Festkostenvertragspartner (z.B. Fröbel, Waldorf) zahlen müssen, geschätzt wären das vielleicht noch einmal 150.000 € Zusatzbelastung für den Kreis, zusammen für Wedel also fast 600.000 €.

 

 

Eine 3. Anfrage kommt von der SPD-Fraktion zu TOP neu 8 – Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den BusinessPark Elbufer.  Die SPD-Fraktion wird die Frage zu Beginn der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes stellen.                                                                                                                                            

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