28.04.2016 - 14.1 Öffentliche Beratung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.1
- Sitzung:
-
29. Sitzung des Rates
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 28.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Herr Kissig als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses trägt den Beschlussvorschlag ohne Nennung datengeschützter Angaben vor. Er verweist auf die von der Verwaltung verteilten Erläuterungen, die der Haupt- und Finanzausschuss aufgrund von diversen Fragestellungen zusätzlich zu den Informationen, die sich aus der Beschlussvorlage ergeben, gewünscht hatte.
Herr Schmidt führt aus, dass die Verwaltung im HFA etwas unklar zur Frage der Stellplätze geblieben war. Das hatte im HFA zu Irritationen geführt, was er bedauert. Die Ausgangslage ist klar. Die Stadt will und muss am dortigen Standort neue Stellplätze für das hohe Besucheraufkommen schaffen und hat in diesem Zusammenhang eine mögliche Mitfinanzierung durch ein dort demnächst ansässiges Unternehmen geprüft und entsprechende Gespräche aufgenommen. Das ausgehnadelte Ergebnis hält er für ein gutes Ergebnis für die Stadt. Die Alternative wäre, dass die Stadt die Stellplätze allein baut und allein die Gesamtkosten trägt. Dann könnte die Stadt natürlich auch zu allen Zeiten über alle Stellplätze verfügen und diese bewirtschaften. Die ungewöhnlichen Nutzungszeiten von 0:00 Uhr bis 14:00 Uhr zugunsten des Unternehmens wurden aufgrund der guten Erfahrungen mit dem ehemaligen Unternehmen Schneider und jetzigem Nachfolger übernommen. Aus diesem Grund und unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit handelt es sich nach Auffassung der Verwaltung um ein gutes Geschäft für die Stadt.
Herr Wuttke zeigt noch einmal auf, warum hier und heute kein Empfehlungsbeschluss des HFA vorliegt. Hintergrund hierfür ist, dass sich aufgrund der Diskussion im Ausschuss noch so viele ungeklärte Fragen ergeben haben, dass die Ausschussmitglieder mehrheitlich keinen Empfehlung abgeben wollten bzw. konnten. Das den Ratsmitgliedern jetzt vorgelegte Schreiben der Verwaltung mit Antworten zu den Fragen, die im Ausschuss gestellt wurden, ist auch nicht eindeutig. Es enthält nach wie vor Widersprüche und es bleibt einiges im Unklaren. Herr Wuttke zeigt das an den folgenden Tatsachen auf:
- Im Planungsausschuss im Dezember 2015 war von 100 Stellplätzen die Rede, die das Unternehmen auf eigenem Grundstück einrichten wollte. Dabei war das vermutete Wachstum der Firma bereits einkalkuliert. Ca. 50 weitere Plätze sollten zusätzlich auf öffentlichem Grund gebaut werden. Es sollten also 150 Stellplätze eingerichtet werden.
- Im jetzt vorliegenden Schreiben der Verwaltung steht, dass das Unternehmen auf eigenem Grund nur noch 66 Stellplätze einrichten will. Alle weiteren benötigten Plätze sollen auf dem öffentlichen Parkplatz zur Verfügung gestellt werden.
- Das Unternehmen kann bis mindestens 14.00 Uhr alle öffentlichen Plätze nutzen und wird diese auch benötigen.
Herr Wuttke stellt fest, dass es sich bei den öffentlichen Parkplätzen eigentlich um einen Betriebsparkplatz für das Unternehmen handelt. Einen solchen mit Steuergeldern einzurichten, ist seiner Auffassung nach keine gute Idee. Er fragt die Verwaltung, wieso statt der ehemals geplanten 100 Stellplätze auf eigenem Firmengrund nur noch 66 dort erstellt werden sollen.
Wenn also die Stadt selber zu den 66 Plätzen, die das Unternehmen baut, ca.50 auf öffentlichem Grund einrichtet, sind insgesamt 116 Plätze vorhanden und nicht die ehemals geplanten 150 Plätze.
Herr Wuttke erklärt weiter, dass er Fragen zu den ungewöhnlichen Nutzungszeiten hatte, die aufgrund der Erfahrungen mit dem ehemaligen Unternehmen Schneider-Versand übernommen wurden. Er hatte deshalb in der Personalabteilung des Unternehmens angerufen und nach den üblichen Arbeitszeiten gefragt. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Betriebszeit frühestens morgens um 7.00 Uhr beginnen würde und spätestens um 19.00 Uhr Schluss sei. Nachtarbeiten kommen so gut wie nie vor. Aus diesem Grund macht seines Erachtens die Nutzungszeit von 0:00 Uhr bis 14:00 Uhr für das Unternehmen gar keinen Sinn. Herr Wuttke zeigt das Szenario auf, wenn sich eine erhebliche Zahl der Mitarbeiterschaft um kurz vor 14.00 Uhr auf den Parkplatz begeben würde, um die Kfz dort zu entfernen, die dann sämtlich in die umliegenden Nebenstraßen umgeparkt werden müssten.
Es macht nach Ansicht von Herrn Wutttke daher wenig Sinn, die Nutzungszeiten für das Unternehmen an die des ehemaligen Schneider-Versands anzupassen.
Zu den angeführten Unstimmigkeiten bittet er die Verwaltung um Aufklärung. Er bittet außerdem um Prüfung, welchen Wert eigentlich die ca. 30 Parkplätze haben, die das Unternehmen weniger mit eigenen Mitteln einrichten will. Ist dieser Wert bei der 50:50 % Kostenteilung für den Bau der öffentlichen Parkplätze schon berücksichtigt bzw. eingepreist?
Herr Schmidt antwortet, dass die Anzahl von 100 Parkplätzen im Planungsausschuss auf Angaben des Architekten beruht, der an der Sitzung teilgenommen hatte. Das war seinerzeit eine erste Einschätzung des Architekten. Wieviel Plätze das Unternehmen auf eigenem Grundstück tatsächlich einzurichten hat, wird sich aus dem Baugenehmigungsverfahren ergeben. Ob die 0:00 Uhr bis 14:00 Uhr-Zeiten noch zeitgemäß sind aufgrund der anderen Arbeits- und Betriebszeiten müsste noch einmal geprüft werden, so Herr Schmidt. Er kann sich diesbezüglich geänderte Nutzungszeiten durchaus vorstellen.Er bietet an, den Vertrag nach Vertragsabschluss noch einmal im HFA vorzulegen.
Herr Eichhorn geht auch noch einmal auf die Nutzungszeiten bis 14.00 Uhr und das von Herrn Wuttke vorgetragene Szenario ein, wonach ab 14.00 Uhr eine erhebliche Anzahl an PKWs im Quartier umgeparkt werden müssten und die Nebenstraßen belasten würden. Oder müssten die Mitarbeiter des Unternehmens ab 14.00 Uhr alle auf den Parkplatz laufen und in gewissen Abständen Parkgebühren in die Automaten stecken?
Herr Schmidt antwortet, dass die Mitarbeiterschaft des Unternehmens von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen ist und auch bis zum Arbeitsende nach 14.00 Uhr kostenfrei auf dem Parkplatz stehen dürfte.
Herr Eichhorn erklärt für die SPD-Fraktion, dass nach der bisher verlaufenen Diskussion und den aufgeworfenen Fragen bei der SPD noch erheblicher Klärungsbedarf besteht insbesondere auch zu den unterschiedlich kursierenden Zahlen. Er plädiert für eine Rückverweisung in den HFA. Zur nächsten Sitzung sollte die Verwaltung dann eindeutigen Angaben zu Stellplatzzahlen und Nutzungszeiten machen sowie zu den sonstigen heute gestellten Fragen antworten können. Die SPD verkennt nicht, so Herr Eichhorn, dass man Unternehmen aus Wirtschafsförderungsgründen und um sie in Wedel zu halten unter bestimmten Umständen entgegenkommt, aber die Aussagen, in welcher Form und in welchem Umfang sollten eindeutig und nachvollziehbar sein.
Herr Herrmann spricht sich für die FDP-Fraktion ebenfalls für eine Rückverweisung in den HFA aus. Er hat den Eindruck gewonnen, dass es sich bei dem öffentlichen Parkplatz eigentlich um einen Betriebsparkplatz handelt, den zu gewissen Zeiten die Öffentlichkeit nutzen darf. Wenn dem so ist, weshalb erwirbt das Unternehmen nicht die Fläche, errichtet dort die Stellplätze und die Stadt beteiligt sich mit einem bestimmten Anteil an den Kosten aufgrund eingeschränkter bestimmter Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit? Herr Baehr informiert den Rat auf die Frage von Herrn Herrmann darüber, dass es sich bei der Fläche um Deichvorland handelt, was dem Land gehört und nicht zum Verkauf steht. Die Stadt selber kann das Land auch nicht erwerben, sondern hat dieses für die geplanten Stellflächen gepachtet.
Herr Kissig resümiert nach der bisherigen Debatte, dass er sehr wohl verstehen kann, dass aufgrund der unterschiedlichen Aussagen und der ungewöhnlichen nicht an die Betriebszeit angepasste Nutzungszeit für die öffentlichen Stellplätze, die die Betriebszugehörigen aber auch nach 14.00 Uhr noch kostenfrei nutzen können, Unmut bei den Ratsmitgliedern aufkommt. Er fragt, ob es ausreichen würde, wenn der Rat erst im Juni entscheiden würde und im HFA zuvor Klarheit zu den Fragestellungen herbeigeführt würde.
Herr Lieberknecht erklärt, dass die zu erteilende Baugenehmigung auch die Anzahl der Stellplatznachweise außerhalb des Betriebsgeländes beinhalten muss. Das wären jetzt mindestens 49 Plätze ( zu den 66 auf dem Betriebsgelände). Wenn der Rat daher jetzt ein Signal geben könnte, dass dem Unternehmen 50 Stellplatznachweise angeordnet werden sollen, könnte das Baugenehmigungsverfahren vorangebracht werden. Alle sonstigen Modalitäten zu Uhr- und Nutzungszeiten könnten parallel geklärt und vertraglich festgeschrieben werden.
Herr Wuttke bittet die Verwaltung für den Fall, dass die Beschlussvorlage zurück in den HFA verwiesen wird, bis zum nächsten HFA nicht nur um Klärung aller heute aufgeworfenen Fragen, sondern stellt explizit die folgenden Fragen unter Hinweis darauf, dass er diese bereits vor der Ratssitzung an die Verwaltung gegeben hatte:
1.
Können die Stellplätze auf dem Betriebsgelände auch öffentlich genutzt werden? Diese Frage hatte er bereits im Planungsausschuss gestellt. Die Frage ist bislang nicht beantwortet.
2.
Weshalb ist die ursprüngliche geplante Anzahl an Stellplätzen von 100 auf 66 herabgesetzt worden? Braucht das Unternehmen die dadurch frei werdende Fläche? Wenn ja, wofür?
Und unter Bezug auf die bereits in der vorhergegangenen Diskussion gestellte Frage bittet er um Aussagen dazu, welchen Wert für das Unternehmen 30 Stellplätze weniger ausmachen, die gebaut werden müssen.
Herr Eichhorn erklärt noch einmal, dass nach seinem Eindruck der gesamte Rat das Unternehmen durchaus unterstützen will. Dennoch hat der Rat das Recht, Fragen zu stellen und auch das Recht auf konkrete Antworten. Er bittet die Ratsmitglieder um Unterstützung bezüglich der Rückverweisung in den HFA. Er kann sich durchaus vorstellen, dass nach der nächsten HFA-Sitzung konkrete Signale aus dem HFA und den Fraktionen kommen, ob und inwieweit das Unternehmen unterstützt werden soll. Im Rat würde dann die Botschaft des HFA und der Fraktionen nur noch abgesegnet werden müssen. Dazu bedarf es aber einer neuen Beschlussvorlage der Verwaltung, die konkrete Antworten zu den gestellten Fragen enthält.
Herr Kissig unterstützt Herrn Eichhorn. Er ergänzt, dass es jetzt darum geht, dass die Baugenehmigung erteilt werden kann. Es sollte daher heute ein Signal aus dem Rat an die Verwaltung gehen, dass 50 Stellplätze auf öffentlichem Grund in Ordnung sind. Er appelliert an den Rat, dieses heute mitzutragen, wenn denn die Verwaltung aufgrund dieser Aussage dann eine Baugenehmigung erteilen kann.
Herr Wuttke schlägt vor, in der Baugenehmigung aufzunehmen „Vorbehaltlich einer vertraglichen Einigung zu Nutzungszeiten“ und ggf. weiteren Bedingungen.
Herr Dr. Murphy unterstützt den Vorschlag von Herrn Eichhorn. Er verlässt den Ratssaal. Es sind 28 Stimmberechtigte anwesend.
Der Rat einigt sich darauf, dass eine neue Beschlussvorlage zum nächsten HFA im Mai vorgelegt wird, über die der HFA entscheidet. Die Entscheidung kann Grundlage für das weitere Handeln der Verwaltung sein. Sollte sich der HFA nicht einigen können, ist die Angelegenheit im 10 Tage späteren Rat noch einmal zu behandeln.
Herr Dr. Murphy ist wieder anwesend, damit sind 29 stimmberechtigte Ratsmitglieder im Sitzungssaal anwesend.
Der Rat beschließt unter Maßgabe, dass die Verwaltung zum nächsten HFA eine neue Beschlussvorlage vorlegt, in der alle aufgeworfenen Fragen beantwortet werden, einstimmig:
Beschluss
Die Beschlussvorlage131/2015 wird in den HFA zurückverwiesen. Zur Sitzung des HFA am 23. Mai 2016 legt die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage vor.
Der Fachbereich Bauen und Umwelt kann auf Grundlage von 50 Stellplätzen das Baugenehmigungsverfahren umsetzen.
Vor der Behandlung der folgenden TOP schließt der Stadtpräsident die Öffentlichkeit aus.
