15.04.2026 - 7.5 Öffentliche Anfragen

Reduzieren

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion äußert sich zu der Ausschreibung des Schulcaterings. Sie erinnert daran, dass es der politische Wille war, dass für die Schulen ein gemeinsamer Caterer gefunden wird. Diese Vorgabe wird durch die geplante Ausschreibung jedoch nicht erfüllt.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 erklärt, dass die Stadt bei der Vergabe des Catering-Auftrages an das Vergaberecht der Europäischen Union gebunden ist. Dieses sieht vor, dass bei einem Dienstleistungsauftrag in dieser Größe ein Losverfahren, also ein Vergabeverfahren an mehrere Anbieter umgesetzt werden muss. Dies dient dem Diskriminierungsschutz kleinerer und mittelständischer Unternehmen gegenüber Großkonzernen.

Für das angestrebte Vergabeverfahren werden fünf Lose ausgeschrieben werden. Ein Caterer kann sich auf einen oder auch auf mehrere Lose bewerben und er kann auch für mehrere Lose den Zuschlag erhalten. Wie viele Caterer es am Ende sein werden, bleibt jedoch ab zu warten.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach, ob es dazu kommen wird, dass die Küchen der Schulen neu ausgestatten werden müssen, weil die Caterer potentiell unterschiedliche Anforderungen an die Ausstattung mitbringen.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 verneint dies. In der Ausschreibung werden die Inventarlisten der jeweiligen Standorte angehängt werden. Die Caterer müssen mit den Materialien zurechtkommen, die sie vor Ort vorfinden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist darauf, dass die vorangegangenen Fragen eines Einwohners aus der BKS Sitzung aus dem Februar nicht im Protokoll zu finden sind. Sie würde diese gerne einsehen. Weiter verweist sie darauf, dass die gestellten Fragen zur Elbschule noch nicht vollständig von der Verwaltung beantwortet wurden.

Die Bürgermeisterin versichert, dass die Fragen beantwortet werden. Aufgrund der engen personellen Lage muss die Beantwortung von Fragen priorisiert werden.

 

Die WSI-Fraktion spricht die Raumgestaltung der Grundschulen für den offenen Ganztag an. Sie möchte wissen, wie weit die Planungen für die Gestaltungen der Klassenräume sind.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 äußert, dass im Haushalt 80.000 € für die Umgestaltung der Schulräume für die Raumdoppelnutzung eingeplant sind. Das Geld soll dafür verwendet werden, notwendiges mobiles Mobiliar zu kaufen. Grundsätzlich ist die Konsolidierungsmaßnahme Raumdoppelnutzung aber unabhängig von dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu betrachten.

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erfragt, ob es bis April nicht eigentlich ein Konzept für die Raumdoppelnutzung in der Schulkind-Betreuung (SKB) geben sollte.

Der Fachdienstleiter des Fachdienstes 4-60 äußert, dass das Raumdoppelnutzungskonzept der SKB im Gesamtkonzept der Raumdoppelnutzung integriert sein und es keine Einzellösung für die SKB geben wird.

 

Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung alle Grundschulen betrifft. Sie fragt, ob die Grundschulen untereinander im Austausch sind oder ob sie andere Fortbildungsangebote nutzen, um die neue Herausforderung ab Sommer wahrnehmen zu können.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 gibt an, dass die Wedeler-Grundschulen in ihrer Aufstellung für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung weiter sind als ca. 90% der Grundschulen in Schleswig-Holstein. Das Grundgerüst für die SKB steht, es geht nur noch um den Feinschliff.

 

Die CDU-Fraktion drückt aus, dass der Bildungsanspruch im SKB-Bereich auch durch Einrichtungen wie die Musikschule gewährleistet werden kann.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 bestätigt, dass die Musikschule bereits jetzt ein Kooperationspartner für den Ganztagbereich ist.

 

Die WSI-Fraktion hinterfragt, ob die Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztag nicht in den Klassenräumen, sondern in Außenstandorten wie der Pestalozzischule und dem Highlight betreut werden müssen.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 stellt klar, dass die neuen Erstklässler in das reguläre Ganztagskonzept integriert werden. Das Highlight wird aktuell für die Betreuung genutzt. Die Schüler*innen der Moorwegschule (MWS) sind nicht mehr am Standort der Pestalozzischule untergebracht, sondern in Containern auf dem eigenen Schulgelände. Es war auch nicht das Ansinnen, dass die Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztag ausschließlich in Raumdoppelnutzung betreut werden.

Die Bürgermeisterin bekräftigt, dass die geplante Raumdoppelnutzung an den Schulen unabhängig von dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung betrachtet werden muss.

 

Die WSI-Fraktion äußert ihre Frustration, dass die Raumdoppelnutzung in den Schulen nach einem Jahr immer noch nicht weiter vorangeschritten ist.

Die Bürgermeisterin äußert, dass sie den Unmut der Fraktion verstehen kann. Aufgrund der personellen Lage in den Fachdiensten ist es leider nicht möglich, das Thema schneller zu bearbeiten. Aber es liegt weiterhin auf dem Tisch und wird kommen, nur dauert es seine Zeit.

Die Fachbereichsleiterin des FB 2 verweist zusätzlich darauf, dass die pädagogischen Konzepte an den Grundschulen langsam aufgebrochen werden müssen, damit eine Raumdoppelnutzung in den Schulalltag aufgenommen werden kann. An der MWS soll eine Projektphase gestartet werden. Mit der sogenannten Phase 0 soll geschaut werden, wie eine Raumdoppelnutzung an den Grundschulen ermöglichen werden kann. Um die Ergebnisse dieses Projektes auf die anderen Grundschulen zu übertragen muss beachtet werden, dass auch unter den Grundschulen in Wedel ganz unterschiedliche pädagogische Konzepte geführt werden. Nichtdestotrotz werden viele erlernte Elemente des Pilotprojektes an der MWS dabei helfen, auch an der Altstadtschule (ATS) und an der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) das Konzept der Raumdoppelnutzung umsetzen zu können.

 

Anschließend bedankt sich der Vorsitzende bei der Öffentlichkeit und schließt diese für die Beratung der nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte aus.

Reduzieren

Anlagen