14.04.2026 - 5 Bebauungsplan Nr. 82 „Gewerbegebiet Kronskamp -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.04.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- empfohlen
Wortprotokoll
Die SPD-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen, bittet jedoch um Prüfung, ob trotz der Lage im Gewerbegebiet durch Aufstockung zusätzlich Wohnungen oder Arztpraxen entstehen könnten.
Die CDU-Fraktion wird ebenfalls zustimmen und findet die Idee der zusätzlichen Aufstockung gut.
Frau Broekhuis erläutert, dass Wohnen im Gewerbegebiet nicht verträglich ist. Der Vorschlag von Arztpraxen oder anderem Gewerbe kann gerne in die Gespräche mit dem Investor mitgenommen werden.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erinnert an ihre umfangreiche Stellungnahme und würde begrüßen, wenn daraus einiges bei der weiteren Planung berücksichtigt wird.
Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt,
- die 2. Änderung „Lidl“ des Bebauungsplans Nr. 82 „Gewerbegebiet Kronskamp – Rissener Straße“ aufzustellen und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchzuführen.
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung „Lidl“ des Bebauungsplans Nr. 82 „Gewerbegebiet Kronskamp – Rissener Straße“ beinhaltet eine ca. 9.600 m² große Fläche an der Rissener Straße 112-114. Der aktuell auf der Fläche bestehende Discounter soll durch einen Neubau mit einer größeren Verkaufsfläche ersetzt werden. Die zu überplanende Fläche besteht aus den Flurstücken 65/1 (zum Teil), 28/83 (zum Teil), 28/91 (vollständig) und 28/92 (vollständig) aus Flur 11, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist zudem dem in der Anlage 1 beigefügten Plan zu entnehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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968,9 kB
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