20.04.2026 - 5 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Blasius weist zunächst darauf hin, dass in der Vorlage nicht durchgängig das Wort „Schlechterstellungverbot“ benutzt wurde und bittet darum, dies zu ändern. Außerdem sei es schwierig gewesen bei dem langen Text zu verstehen, was beschlossen werden soll.

 

Die Erste Stadträtin erläutert die Vorlage.

 

Die Vorlage soll dazu dienen, die Politik frühzeitig einzubinden und die Überlegungen der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem städtischen Rechtsbeistand transparent zu machen.
 

• Die Unwirksamkeit der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird nach Rechtskraft des Urteils (30.04.2026) bekanntgegeben.

• Aufhebung der bestandkräftigen Dauerbescheide rückwirkend zum 01.01.2026

• Aufhebung der nichtbestandskräftigen Bescheide (bei bestehenden Klagen beim Verwaltungsgericht) rückwirkend zum 01.07.2023 sowie Erstattung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren.

• Mitteilung an das Verwaltungsgericht Schleswig, dass die klagegegenständlichen Bescheide aufgehoben wurden und die entstandenen Kosten von der Stadt Wedel getragen werden (Kostenübernahmeerklärung).

• Erlass einer neuen Satzung auf Grundlage der neuen Gebührenkalkulation rückwirkend zum 01.07.2023, d.h.

•• Gebührenzahlende, deren Bescheide bestandskräftig waren und die lediglich mit Rückwirkung zum 01.01.2026 aufgehoben wurden, erhalten neue Gebührenbescheide rückwirkend ab dem 01.01.2026.

•• Gebührenzahlende, die gegen ihre Bescheide Klage erhoben haben und deren Gebührenbescheide zuvor rückwirkend aufgehoben wurden, erhalten dann neue Bescheide auch für die in der Vergangenheit liegenden Zeiträume.

• Es ist das Schlechterstellungsverbot für zurückliegende Zeiträume zu beachten.

• Sofern die Gebühren nach der neuen Satzung höher ausfallen als nach der alten Satzung, wird die Verwaltung den politischen Gremien einen Vorschlag dahingehend unterbreiten, ob für das Schlechterstellungsverbot im Jahr 2026 die zweigeteilte, zeitanteilige Berechnung (Stichtag Inkrafttreten der neuen Satzung) oder die ganzjährige Berechnung zugrunde gelegt werden soll.

 

Frau Blasius ist der Meinung, dass die Politik die Folgen gar nicht beurteilen könne und fragt, ob die Vorlage nicht konkretisiert werden könne.

 

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Verwaltung eine richtungsweisende Entscheidung zum weiteren Vorgehen beschließen lassen möchte. Sie fragt, welche Informationen als Ergänzung noch fehlen.

 

Herr Jan Lüchau sagt, der Vorschlag der Verwaltung sollte die wesentlichen 4-5 Punkten zusammenfassend voranstellen.

 

Die Bürgermeisterin schlägt vor, die Kernsätze zu filtern und zu ergänzen und die Vorlage dann abgeändert in den Rat zu geben.

 

Herr Baars plädiert dafür, die neue Satzung für ein Jahr zu vereinheitlichen.
Herr Jan Lüchau stimmt dem zu.

 

Die FDP-Fraktion fragt sich, warum bereits jetzt eine Absicherung durch die Politik erforderlich ist. Sie fühle sich dabei überfordert. Es handelt sich hier Ihrer Ansicht nach um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so dass die Verwaltung allein entscheiden könne.

 

Die Erste Stadträtin sagt, dass eine neue Satzung zügig vorgelegt werden müsse. Heute gehe es um die Festlegung von Eckpunkten für die weitere Bearbeitung.

 

Frau Blasius könne da nicht über Unterschiede entscheiden. Aber eine rechtssichere, sachgerechte Lösung sei wichtig, damit nicht wieder geklagt wird.

 

Die Erste Stadträtin teilt auf Nachfrage mit, dass sich die Berechnung weiterhin an den Frontmetern orientieren soll.

 

Die WSI-Fraktion sieht die Erarbeitung der Satzung als klassische Verwaltungsaufgabe, findet es aber löblich, dass die Politik schon früh einbezogen wird. Sie empfiehlt hier aber eine Mitteilungsvorlage, weil der Politik die Rechtskenntnis für Satzungen fehle.

Die Erste Stadträtin findet maximale Transparenz wichtig und die Satzung müsse schnellstmöglich repariert werden.

 

Herr Barop sagt, die SPD-Fraktion sei im Grundsatz bereit zuzustimmen. Mit der Satzung müssen aber auch verständliche Beispielberechnungen vorgelegt werden.

Die Bürgermeisterin sagt das zu.

 

Frau Süß freut sich über die Diskussion und dankt. Sie möchte wissen, ob dann bei der Erarbeitung und ausführlichen Abwägung ein Rechtsbeistand beteiligt wird, um keine Fehler zu machen. Dieses wird bestätigt.

 

Die Bürgermeisterin verdeutlicht, dass die vorliegenden Vorwürfe auf jeden Fall geheilt werden müssen, um die Satzung gerichtsfest zu machen.
Die Erste Stadträtin ergänzt, dass es eine enge Verzahnung der juristischen und kalkulatorischen Arbeit geben muss, um ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen.

 

Frau Süß kündigt eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Bemessungsgrundlage an.

 

Herr Wöstmann spricht sich dafür aus, die Frontmetermethode beizubehalten und für Eckgrundstücke eine andere Lösung zu finden.

 

Da es nun keine weiteren Wortmeldungen gibt, fragt der Vorsitzende, ob die Beschlussvorlage entsprechend den heutigen Wünschen zum nächsten Rat aktualisiert werden könne.
Die Bürgermeisterin macht daraufhin den Vorschlag, die Beschlussvorlage in eine Mitteilungsvorlage für den Rat umzuwandeln. Dazu können dann Fragen gestellt werden. Wichtig sei, der Verwaltung eine Richtung vorzugeben.

 

Frau Süß möchte wissen, was der Rechtsbeistand in dieser Sache empfohlen hat.
Anmerkung der Verwaltung: Die Vorlage wurde mit diesem abgestimmt.

 

 

Abschließend beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, diese Beschlussvorlage als Mitteilungsvorlage in den nächsten Rat zu bringen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

11

0

0

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

2

0

0

WSI-Fraktion

1

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0